Ersatzerbe und Anwachsung
Bayerisches Oberstes Landesgericht BReg 1 a Z 55/90
Erbschein beantragt
In diesem Fall befasste sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit der Frage, ob im Falle des Todes eines Erben vor dem Erbfall
sein Erbteil den anderen Erben anwächst oder ob seine Abkömmlinge als Ersatzerben zum Zuge kommen.
Die Fakten des Falles
Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament ihre drei Kinder zu Erben eingesetzt und ihnen zusätzlich verschiedene Gegenstände vermacht.
Eines der Kinder verstarb vor der Erblasserin.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Tochter einen Erbschein, der sie als Miterbin neben dem überlebenden Sohn zur Hälfte ausweisen sollte.
Die Enkelin des vorverstorbenen Sohnes beantragte ebenfalls einen Erbschein, der sie als Miterbin zu einem Drittel ausweisen sollte.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass die Enkelin des vorverstorbenen Sohnes als Ersatzerbin zum Zuge kommt
und die Erblasserin von ihren beiden lebenden Kindern und ihrer Enkelin zu je einem Drittel beerbt wurde.
Eine Anwachsung des Erbteils des vorverstorbenen Sohnes an die anderen Erben fand nicht statt.
Begründung des Gerichts
Fazit
Der Fall BayObLG BReg 1 a Z 55/90 zeigt, dass im Zweifel die Abkömmlinge eines vorverstorbenen Erben als Ersatzerben zum Zuge kommen.
Eine Anwachsung des Erbteils an die anderen Erben findet nur statt, wenn dies dem Willen des Erblassers entspricht.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das BayObLG hat in diesem Fall die Ersatzerbeneinsetzung bestätigt und die Anwachsung des Erbteils an die anderen Erben verworfen.
Die Entscheidung trägt dazu bei, dass der Nachlass im Sinne des Erblassers verteilt wird und die Interessen der Abkömmlinge gewahrt werden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.