Ersatzerbenstellung für die Kinder der Schwägerin

Mai 5, 2019

Ersatzerbenstellung für die Kinder der Schwägerin

OLG Frankfurt am Main 3.9.2012 – 21 W 81/12

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied am 3. September 2012 über einen Fall, in dem es um die Auslegung eines Testaments ging.

Die Erblasserin, die keine eigenen Kinder hatte, setzte in einem privatschriftlichen Testament ihre Schwägerin als Alleinerbin ein.

Nachdem die Schwägerin jedoch vor der Erblasserin verstarb, stellte sich die Frage, ob die Kinder der Schwägerin als Ersatzerben gelten sollten.

Der Beteiligte zu 1), eines der Kinder der verstorbenen Schwägerin, beantragte einen gemeinschaftlichen Erbschein, der ihn und seine Geschwister als Erben der Erblasserin ausweisen sollte.

Er argumentierte, dass die Erblasserin in ihrem Testament die Kinder ihrer Schwägerin als Ersatzerben gewollt habe, falls die Schwägerin vorversterben sollte.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies den Antrag jedoch zurück.

Ersatzerbenstellung für die Kinder der Schwägerin

Es argumentierte, dass eine Ersatzerbenstellung der Kinder der Schwägerin nicht ausdrücklich im Testament angeordnet sei und sich auch nicht aus § 2069 BGB ableiten lasse,

da diese Regelung nur auf gesetzliche Erben der Erblasserin angewandt werden könne, was die Kinder der Schwägerin nicht seien.

Das OLG Frankfurt hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf.

Es entschied, dass durch eine ergänzende Auslegung des Testaments festgestellt werden könne, dass die Erblasserin eine Ersatzerbenstellung für die Kinder der Schwägerin gewollt habe.

Das Gericht begründete dies mit dem engen Verhältnis, das die Erblasserin zu ihrer Schwägerin und deren Kindern hatte.

Auch die Tatsache, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung keine anderen nahestehenden Personen hatte, deutet darauf hin,

dass sie im Falle des Vorversterbens ihrer Schwägerin deren Kinder als Erben vorgesehen hätte.

Das OLG wies das Amtsgericht an, den beantragten Erbschein auszustellen, der den Beteiligten zu 1) und seine Geschwister als Erben zu je einem Drittel ausweist.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, und eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

§ 2270 BGB nur auf gemeinschaftliches Testament und nicht auf Verfügungen in Erbvertrag anwendbar

§ 2270 BGB nur auf gemeinschaftliches Testament und nicht auf Verfügungen in Erbvertrag anwendbar

Mai 12, 2025
§ 2270 BGB nur auf gemeinschaftliches Testament und nicht auf Verfügungen in Erbvertrag anwendbarRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgeric…
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen beleidigender Äußerungen über Erben

Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen beleidigender Äußerungen über Erben

Mai 8, 2025
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen beleidigender Äußerungen über ErbenOLG Zweibrücken Beschluss vom 17.2.2025 –&nb…
Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren

Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren

Mai 8, 2025
Kostenentscheidung in einem NachlassverfahrenRA und Notar KrauIn dem vorliegenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (IV ZB 18/24) vom 23. Apr…