Ersatzfähigkeit eines Haushaltsführungsschadens bei Unterstützung der Eltern
OLG Schleswig, Urteil vom 3.4.2018 – 11 U 93/17
Wenn ein Mensch durch einen Unfall verletzt wird, ändert sich oft der gesamte Alltag. Viele Verletzte können dann nicht nur ihren Beruf nicht ausüben, sondern auch im Haushalt nicht mehr mithelfen. Wenn man für die eigene Familie putzt, kocht oder einkauft, nennt man den Schaden durch den Ausfall dieser Arbeit Haushaltsführungsschaden.
In dem hier beschriebenen Fall ging es um eine Frau, die sich bei einem Sturz verletzte. Sie half zuvor ihrer 98-jährigen Mutter im Haushalt. Das Gericht musste entscheiden: Muss der Unfallverursacher dafür bezahlen, dass die Tochter ihrer Mutter nicht mehr helfen konnte?
Eine Frau rutschte auf einem Gehweg aus, weil dort nicht gestreut worden war. Sie verletzte sich schwer. Vor dem Unfall hatte sie sich um ihre fast 100 Jahre alte Mutter gekümmert, die noch in einer eigenen Wohnung lebte. Weil die Tochter nun im Gips lag oder Schmerzen hatte, konnte sie die tägliche Hausarbeit für ihre Mutter nicht mehr erledigen.
Das erste Gericht (Landgericht) gab der Frau recht. Es entschied, dass der Verantwortliche für den glatten Weg rund 2.240 Euro für die entgangene Hilfe im Haushalt zahlen müsse. Doch die Gegenseite wehrte sich dagegen und ging vor das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig.
Das Oberlandesgericht hob das erste Urteil auf. Die Richter entschieden: In diesem speziellen Fall gibt es kein Geld für die entgangene Hilfe im Haushalt der Mutter. Warum das so ist, erklärten sie mit mehreren rechtlichen Regeln.
Das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB) sagt: Wenn jemand verletzt wird und deshalb nicht mehr arbeiten kann, muss der Verursacher diesen Schaden ersetzen. Das gilt auch für die Arbeit im Haushalt. Aber es gibt eine wichtige Grenze:
Das Gericht sagte, dass die Hilfe für die hochbetagte Mutter eine sittliche Pflicht sei. Das bedeutet: Es ist moralisch völlig richtig und anständig, dass eine Tochter ihrer Mutter hilft. Aber moralische Pflichten sind keine rechtlichen Pflichten, für die ein Fremder bei einem Unfall bezahlen muss.
Es gibt zwar eine gesetzliche Pflicht, dass Kinder ihren Eltern Unterhalt leisten müssen. Das gilt aber nur unter strengen Bedingungen:
Obwohl das Gericht den Haushaltsführungsschaden ablehnte, gab es der Frau einen anderen Zuspruch. Die Richter stellten fest: Es ist eine große psychische Belastung, wenn man seine alten Eltern wegen eines Unfalls nicht mehr unterstützen kann. Dieser Kummer wurde beim Schmerzensgeld berücksichtigt. Die Frau bekam also insgesamt etwas mehr Geld für ihr Leid, aber eben nicht direkt für die „ausgefallenen Putzstunden“.
In dem Text kommt auch ein Rechtsexperte (Prof. Dr. Löhnig) zu Wort. Er kritisiert die Entscheidung des Gerichts. Seine Argumente sind für Laien sehr interessant, weil sie die moderne Lebenswirklichkeit besser abbilden.
Der Experte meint, man hätte annehmen können, dass Mutter und Tochter eine Art inoffiziellen Vertrag hatten. Wenn man jahrelang fest zusammenhilft, ist das eine „gelebte Solidarität“. Er findet, dass das Gesetz solche Familienbande besser schützen sollte.
Ein weiteres starkes Argument des Experten lautet: Arbeit im Haushalt ist immer etwas wert. Es sollte egal sein, ob man dafür bezahlt wird oder ob man es aus Liebe tut. Sobald die Arbeitskraft durch einen Unfall verloren geht, ist das ein wirtschaftlicher Schaden. Der Unfallverursacher sollte nicht davon profitieren, dass die Tochter ihre Hilfe umsonst angeboten hat. Er müsste eigentlich für jede Stunde zahlen, die die Tochter nun nicht mehr produktiv sein kann.
Wenn Sie Ihren Eltern im Haushalt helfen und durch einen Unfall ausfallen, ist es rechtlich schwierig, diesen Schaden einzufordern. Das Gericht verlangt meistens den Beweis, dass Sie rechtlich dazu verpflichtet waren. Rein freiwillige Hilfe aus Nächstenliebe wird oft nicht als finanzieller Schaden anerkannt, sondern nur als Faktor, der das Schmerzensgeld leicht erhöhen kann.
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