Ersatzfähigkeit eines Haushaltsführungsschadens bei Unterstützung der Eltern

Januar 10, 2026

Ersatzfähigkeit eines Haushaltsführungsschadens bei Unterstützung der Eltern

OLG Schleswig, Urteil vom 3.4.2018 – 11 U 93/17

Hilfe für die Eltern: Bekommt man bei einem Unfall Geld vom Verursacher?

Wenn ein Mensch durch einen Unfall verletzt wird, ändert sich oft der gesamte Alltag. Viele Verletzte können dann nicht nur ihren Beruf nicht ausüben, sondern auch im Haushalt nicht mehr mithelfen. Wenn man für die eigene Familie putzt, kocht oder einkauft, nennt man den Schaden durch den Ausfall dieser Arbeit Haushaltsführungsschaden.

In dem hier beschriebenen Fall ging es um eine Frau, die sich bei einem Sturz verletzte. Sie half zuvor ihrer 98-jährigen Mutter im Haushalt. Das Gericht musste entscheiden: Muss der Unfallverursacher dafür bezahlen, dass die Tochter ihrer Mutter nicht mehr helfen konnte?

Der Fall: Sturz auf glattem Gehweg

Eine Frau rutschte auf einem Gehweg aus, weil dort nicht gestreut worden war. Sie verletzte sich schwer. Vor dem Unfall hatte sie sich um ihre fast 100 Jahre alte Mutter gekümmert, die noch in einer eigenen Wohnung lebte. Weil die Tochter nun im Gips lag oder Schmerzen hatte, konnte sie die tägliche Hausarbeit für ihre Mutter nicht mehr erledigen.

Das erste Gericht (Landgericht) gab der Frau recht. Es entschied, dass der Verantwortliche für den glatten Weg rund 2.240 Euro für die entgangene Hilfe im Haushalt zahlen müsse. Doch die Gegenseite wehrte sich dagegen und ging vor das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig.


Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig

Das Oberlandesgericht hob das erste Urteil auf. Die Richter entschieden: In diesem speziellen Fall gibt es kein Geld für die entgangene Hilfe im Haushalt der Mutter. Warum das so ist, erklärten sie mit mehreren rechtlichen Regeln.

Wann gibt es normalerweise Geld für Hausarbeit?

Das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB) sagt: Wenn jemand verletzt wird und deshalb nicht mehr arbeiten kann, muss der Verursacher diesen Schaden ersetzen. Das gilt auch für die Arbeit im Haushalt. Aber es gibt eine wichtige Grenze:

  • Man bekommt Geld für die Arbeit im eigenen Haushalt.
  • Man bekommt Geld, wenn man gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet ist, für jemanden den Haushalt zu führen (zum Beispiel für den Ehepartner oder kleine Kinder).

Das Problem mit der „sittlichen Pflicht“

Das Gericht sagte, dass die Hilfe für die hochbetagte Mutter eine sittliche Pflicht sei. Das bedeutet: Es ist moralisch völlig richtig und anständig, dass eine Tochter ihrer Mutter hilft. Aber moralische Pflichten sind keine rechtlichen Pflichten, für die ein Fremder bei einem Unfall bezahlen muss.

Warum keine gesetzliche Unterhaltspflicht vorlag

Es gibt zwar eine gesetzliche Pflicht, dass Kinder ihren Eltern Unterhalt leisten müssen. Das gilt aber nur unter strengen Bedingungen:

  1. Bedürftigkeit: Die Mutter müsste so arm sein, dass sie sich keine Hilfe (zum Beispiel einen Pflegedienst) selbst leisten kann. Das war hier nicht bewiesen.
  2. Leistungsfähigkeit: Die Tochter müsste genug Geld haben, um Unterhalt zu leisten. Die Klägerin hatte jedoch nur eine kleine Rente, die unter der Grenze lag, ab der man Unterhalt zahlen muss.
  3. Andere Geschwister: Wenn es andere Geschwister gibt, müssen diese mithelfen. Im konkreten Fall sprangen die Schwestern ein, sodass kein finanzieller Schaden entstand.

Ersatzfähigkeit eines Haushaltsführungsschadens bei Unterstützung der Eltern


Trostpflaster: Mehr Schmerzensgeld

Obwohl das Gericht den Haushaltsführungsschaden ablehnte, gab es der Frau einen anderen Zuspruch. Die Richter stellten fest: Es ist eine große psychische Belastung, wenn man seine alten Eltern wegen eines Unfalls nicht mehr unterstützen kann. Dieser Kummer wurde beim Schmerzensgeld berücksichtigt. Die Frau bekam also insgesamt etwas mehr Geld für ihr Leid, aber eben nicht direkt für die „ausgefallenen Putzstunden“.


Kritik am Urteil: Eine andere Sichtweise

In dem Text kommt auch ein Rechtsexperte (Prof. Dr. Löhnig) zu Wort. Er kritisiert die Entscheidung des Gerichts. Seine Argumente sind für Laien sehr interessant, weil sie die moderne Lebenswirklichkeit besser abbilden.

Gibt es eine „stillschweigende Vereinbarung“?

Der Experte meint, man hätte annehmen können, dass Mutter und Tochter eine Art inoffiziellen Vertrag hatten. Wenn man jahrelang fest zusammenhilft, ist das eine „gelebte Solidarität“. Er findet, dass das Gesetz solche Familienbande besser schützen sollte.

Hat Hilfe einen eigenen Wert?

Ein weiteres starkes Argument des Experten lautet: Arbeit im Haushalt ist immer etwas wert. Es sollte egal sein, ob man dafür bezahlt wird oder ob man es aus Liebe tut. Sobald die Arbeitskraft durch einen Unfall verloren geht, ist das ein wirtschaftlicher Schaden. Der Unfallverursacher sollte nicht davon profitieren, dass die Tochter ihre Hilfe umsonst angeboten hat. Er müsste eigentlich für jede Stunde zahlen, die die Tochter nun nicht mehr produktiv sein kann.


Zusammenfassung für Sie

Wenn Sie Ihren Eltern im Haushalt helfen und durch einen Unfall ausfallen, ist es rechtlich schwierig, diesen Schaden einzufordern. Das Gericht verlangt meistens den Beweis, dass Sie rechtlich dazu verpflichtet waren. Rein freiwillige Hilfe aus Nächstenliebe wird oft nicht als finanzieller Schaden anerkannt, sondern nur als Faktor, der das Schmerzensgeld leicht erhöhen kann.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Hammer Gericht Justiz Urteil Vollstreckung

Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zahlung von Kindesunterhalt

Januar 16, 2026
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zahlung von KindesunterhaltOLG Celle Beschluss vom 4.11.2025 – 17 WF 160/2…
Gerichtssaal Recht Justiz Verhandlung Prozess

Aktenauskunft an Privatperson – Entscheidungsabschrift

Januar 11, 2026
Aktenauskunft an Privatperson – EntscheidungsabschriftBGH, Beschluss vom 20.6.2018 – 5 AR (Vs) 112/17Hier finden Si…
Justitizia Recht Gerechtigkeit Gericht Justiz

Anwaltszwang für Beschwerdeeinlegung in Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Januar 11, 2026
Anwaltszwang für Beschwerdeeinlegung in Folgesache der freiwilligen GerichtsbarkeitBGH, Beschluss vom 26.4.2017 – XII Z…