Erstattung Schenkungsteuer wegen Verurteilung zur Herausgabe Kapitalgeschenk an Rechtsnachfolger Schenkerin – FG Düsseldorf 4 K 2103/08 Erb

Juni 6, 2022

Erstattung Schenkungsteuer wegen Verurteilung zur Herausgabe Kapitalgeschenk an Rechtsnachfolger Schenkerin – FG Düsseldorf 4 K 2103/08 Erb

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied über die Erstattung der Schenkungsteuer aufgrund einer Verurteilung zur Herausgabe eines Kapitalgeschenks an die Rechtsnachfolger der Schenkerin.

Die Klägerin, Schwester der Verstorbenen, hatte von dieser ein Kapitalgeschenk erhalten, das nach ihrem Tod zurückgefordert wurde.

Die Klägerin wurde gerichtlich zur Herausgabe verpflichtet.

Das Gericht entschied, dass die Klägerin das erhaltene Kapitalgeschenk teilweise herausgegeben hat und daher Anspruch auf eine Änderung des Schenkungsteuerbescheids hat.

Dies erfolgte aufgrund von Pfändungen und Überweisungen, die die Klägerin zur Begleichung ihrer Schulden geleistet hat.

Das Gericht betrachtete die Pfändungen von Rentenversicherungen und Bankkonten als Herausgabe des Geschenks im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes.

Die Klage wurde daher teilweise als begründet erachtet, und der Beklagte wurde verpflichtet, den Schenkungsteuerbescheid entsprechend zu ändern.

Erstattung Schenkungsteuer wegen Verurteilung zur Herausgabe Kapitalgeschenk an Rechtsnachfolger Schenkerin – FG Düsseldorf 4 K 2103/08 Erb – Inhaltsverzeichnis:

  1. Hintergrund:
    • Schenkung durch B an Klägerin: 160.000 EUR Barbetrag
    • Verurteilung der Klägerin zur Herausgabe des Geschenks an Erben von C
  2. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf:
    • Anpassung des Schenkungsteuerbescheids vom 02.01.2006
    • Berücksichtigung der Herausgabe des Geschenks in Höhe von 87.608,63 EUR
    • Anteilige Begründung der Klage
    • Kostenverteilung und Nichtzulassung der Revision
  3. Tatbestand:
    • Biographische Angaben der Beteiligten
    • Ehe- und Erbvertrag zwischen B und C
    • Schenkung von B an Klägerin: 160.000 EUR Barbetrag
    • Klage der Erben E und F gegen Klägerin
    • Gerichtsurteil zur Herausgabe des Geschenks
  4. Argumentation der Klägerin:
    • Antrag auf Erstattung der gezahlten Schenkungsteuer
    • Mittellosigkeit der Klägerin nach Verurteilung
    • Verwendung des Geschenks für verschiedene Zwecke
    • Zwangsvollstreckung durch die Erben E und F
  5. Standpunkt des Beklagten:
    • Ablehnung des Erstattungsantrags
    • Argumentation gegen die vollständige Herausgabe des Geschenks
    • Verweis auf die Investition in Rentenversicherungen
  6. Entscheidung des Gerichts:
    • Teilweise Begründung der Klage
    • Herausgabe des Geschenks an die Erben
    • Bewertung der Herausgabe durch Rentenversicherungsabtretung
    • Berücksichtigung der Pfändung von Bankkonten
  7. Bewertung der Rentenversicherungsleistungen:
    • Ermittlung des Kapitalwerts der Rentenleistungen
    • Anwendung der Sterbetafel 2003/2005
    • Berechnung des Kapitalwerts für die Klägerin und ihren Ehemann
    • Zusammenfassung der Kapitalwerte der Rentenversicherungen
  8. Fazit und Schlussfolgerung:
    • Anerkennung der teilweisen Herausgabe des Geschenks
    • Erläuterung der Bewertung der Herausgabe durch Rentenversicherungsabtretung
    • Schlussfolgerung zur Erstattung der Schenkungsteuer
RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.