Erstattung Schenkungsteuer wegen Verurteilung zur Herausgabe Kapitalgeschenk an Rechtsnachfolger Schenkerin – FG Düsseldorf 4 K 2103/08 Erb

Juni 6, 2022

Erstattung Schenkungsteuer wegen Verurteilung zur Herausgabe Kapitalgeschenk an Rechtsnachfolger Schenkerin – FG Düsseldorf 4 K 2103/08 Erb

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied über die Erstattung der Schenkungsteuer aufgrund einer Verurteilung zur Herausgabe eines Kapitalgeschenks an die Rechtsnachfolger der Schenkerin.

Die Klägerin, Schwester der Verstorbenen, hatte von dieser ein Kapitalgeschenk erhalten, das nach ihrem Tod zurückgefordert wurde.

Die Klägerin wurde gerichtlich zur Herausgabe verpflichtet.

Das Gericht entschied, dass die Klägerin das erhaltene Kapitalgeschenk teilweise herausgegeben hat und daher Anspruch auf eine Änderung des Schenkungsteuerbescheids hat.

Dies erfolgte aufgrund von Pfändungen und Überweisungen, die die Klägerin zur Begleichung ihrer Schulden geleistet hat.

Das Gericht betrachtete die Pfändungen von Rentenversicherungen und Bankkonten als Herausgabe des Geschenks im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes.

Die Klage wurde daher teilweise als begründet erachtet, und der Beklagte wurde verpflichtet, den Schenkungsteuerbescheid entsprechend zu ändern.

Erstattung Schenkungsteuer wegen Verurteilung zur Herausgabe Kapitalgeschenk an Rechtsnachfolger Schenkerin – FG Düsseldorf 4 K 2103/08 Erb – Inhaltsverzeichnis:

  1. Hintergrund:
    • Schenkung durch B an Klägerin: 160.000 EUR Barbetrag
    • Verurteilung der Klägerin zur Herausgabe des Geschenks an Erben von C
  2. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf:
    • Anpassung des Schenkungsteuerbescheids vom 02.01.2006
    • Berücksichtigung der Herausgabe des Geschenks in Höhe von 87.608,63 EUR
    • Anteilige Begründung der Klage
    • Kostenverteilung und Nichtzulassung der Revision
  3. Tatbestand:
    • Biographische Angaben der Beteiligten
    • Ehe- und Erbvertrag zwischen B und C
    • Schenkung von B an Klägerin: 160.000 EUR Barbetrag
    • Klage der Erben E und F gegen Klägerin
    • Gerichtsurteil zur Herausgabe des Geschenks
  4. Argumentation der Klägerin:
    • Antrag auf Erstattung der gezahlten Schenkungsteuer
    • Mittellosigkeit der Klägerin nach Verurteilung
    • Verwendung des Geschenks für verschiedene Zwecke
    • Zwangsvollstreckung durch die Erben E und F
  5. Standpunkt des Beklagten:
    • Ablehnung des Erstattungsantrags
    • Argumentation gegen die vollständige Herausgabe des Geschenks
    • Verweis auf die Investition in Rentenversicherungen
  6. Entscheidung des Gerichts:
    • Teilweise Begründung der Klage
    • Herausgabe des Geschenks an die Erben
    • Bewertung der Herausgabe durch Rentenversicherungsabtretung
    • Berücksichtigung der Pfändung von Bankkonten
  7. Bewertung der Rentenversicherungsleistungen:
    • Ermittlung des Kapitalwerts der Rentenleistungen
    • Anwendung der Sterbetafel 2003/2005
    • Berechnung des Kapitalwerts für die Klägerin und ihren Ehemann
    • Zusammenfassung der Kapitalwerte der Rentenversicherungen
  8. Fazit und Schlussfolgerung:
    • Anerkennung der teilweisen Herausgabe des Geschenks
    • Erläuterung der Bewertung der Herausgabe durch Rentenversicherungsabtretung
    • Schlussfolgerung zur Erstattung der Schenkungsteuer

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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