Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten Berufungserwiderung

Februar 8, 2026

Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten Berufungserwiderung

Gericht: BGH 3. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 25.02.2016
Aktenzeichen: III ZB 66/15
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:250216BIIIZB66.15.0
Dokumenttyp: Beschluss

Verfahrensgang
vorgehend OLG München, 27. Februar 2015, Az: 11 W 302/15, Beschluss
vorgehend LG Landshut, 4. September 2014, Az: 74 O 1092/14

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist für Sie von großer Bedeutung, wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind, der in die zweite Instanz (Berufung) geht. Es klärt die wichtige Frage, wer die Anwaltskosten bezahlen muss, wenn eine Berufung zurückgenommen wird, der Gegner aber trotzdem noch einen Schriftsatz bei Gericht einreicht.


Der Kern des Urteils: Wer zahlt bei verspäteter Reaktion?

Stellen Sie sich vor, jemand verklagt Sie und verliert in der ersten Instanz. Der Kläger legt daraufhin Berufung ein, entscheidet sich aber später anders und nimmt diese Berufung zurück. Wenn Ihr Anwalt erst nach dieser Rücknahme einen Schriftsatz an das Gericht schickt, stellt sich die Frage: Muss der Kläger diese Kosten trotzdem an Sie erstatten?

Der Bundesgerichtshof hat am 25. Februar 2016 (Az. III ZB 66/15) entschieden: Nein. Wenn die Maßnahme des Anwalts zum Zeitpunkt der Vornahme objektiv nicht mehr notwendig war, gibt es keine Kostenerstattung durch den Gegner.

Was genau war passiert? Der Sachverhalt

In dem Fall vor dem BGH hatte eine Klägerin Berufung gegen ein Urteil eingelegt. Das Oberlandesgericht (OLG) gab ihr den Hinweis, dass die Berufung wenig Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin nahm die Klägerin die Berufung am 12. November offiziell zurück.

Das Gericht stellte am 13. November fest, dass das Verfahren damit beendet sei. Die Anwälte der Gegenseite (der Beklagten) reichten jedoch erst am 14. November einen Schriftsatz ein, in dem sie beantragten, die Berufung zurückzuweisen. Sie wussten zu diesem Zeitpunkt noch nichts von der Rücknahme, da ihnen der Brief des Gerichts erst am 20. November zugestellt wurde.

Der Streit um das Geld

Die Beklagten wollten nun, dass die Klägerin die Kosten für diesen Schriftsatz übernimmt (immerhin 905 Euro). Sie argumentierten, dass sie ja nicht wissen konnten, dass die Berufung schon zurückgenommen worden war.

Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten Berufungserwiderung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH gab der Klägerin recht. Sie muss die Kosten für den verspäteten Schriftsatz der Gegenseite nicht bezahlen. Hier sind die wichtigsten Gründe, die Sie kennen sollten:

1. Nur notwendige Kosten werden erstattet

Nach dem Gesetz (§ 91 ZPO) muss die unterliegende Partei dem Gegner nur die Kosten erstatten, die zur „zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig“ waren.

Der BGH sagt: Eine Maßnahme ist nur dann notwendig, wenn sie zu dem Zeitpunkt, als sie durchgeführt wurde, objektiv erforderlich war. Da die Berufung am 14. November bereits zurückgenommen war, gab es rechtlich nichts mehr zu verteidigen. Der Schriftsatz war also objektiv nutzlos.

2. Unkenntnis schützt nicht vor Kostenlast

Die Beklagten argumentierten, sie hätten von der Rücknahme nichts gewusst. Der BGH ließ das nicht gelten. Er entschied:

  • Es kommt nicht darauf an, ob die Partei oder der Anwalt von der Rücknahme wussten.
  • Es zählt allein die objektive Lage.
  • Das Risiko, dass man arbeitet, obwohl das Verfahren schon beendet ist, trägt man in diesem Moment selbst.

3. Pflicht zur sparsamen Prozessführung

Jede Partei muss die Kosten so niedrig wie möglich halten. Der BGH betonte, dass man im Zweifelsfall kurz beim Gericht anrufen kann, um nachzufragen, ob das Rechtsmittel bereits zurückgenommen wurde – besonders wenn eine Frist abläuft. Eine solche Nachfrage ist einfach und verhindert unnötige Kosten.


Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für Sie

PunktBedeutung für Sie
ZeitpunktEntscheidend ist der Moment, in dem der Anwalt den Schriftsatz einreicht.
ObjektivitätNur was rechtlich noch nötig ist, muss der Gegner bezahlen.
InformationspflichtMan sollte sich vor teuren Schriftsätzen über den aktuellen Stand informieren.
Keine ErstattungWer nach einer Rücknahme schreibt, bleibt auf den Kosten sitzen.

Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist

Wenn Sie selbst ein Rechtsmittel zurücknehmen, schützt Sie dieses Urteil davor, für „unnötige“ Arbeit der Gegenseite bezahlen zu müssen. Wenn Sie hingegen auf der Gewinnerseite stehen, zeigt das Urteil, dass Ihr Anwalt genau prüfen muss, wann er welche Anträge stellt, damit Sie am Ende nicht auf den Kosten für dessen Arbeit sitzen bleiben.

Rechtliche Fristen und die Dynamik in Gerichtsprozessen sind kompliziert. Kleine Fehler im Timing können hier bares Geld kosten.

Ihr nächster Schritt

Haben Sie Fragen zu einem laufenden Verfahren oder benötigen Sie Unterstützung bei einer Berufung? Es ist wichtig, einen Partner an der Seite zu haben, der die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genau kennt und Ihre Interessen wirtschaftlich vertritt.

Nehmen Sie für eine fundierte Beratung gerne Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf.

RA und Notar Krau

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