Erster Teilerfolg bei Klagen wegen Corona Impfstoff

Dezember 16, 2025

Erster Teilerfolg bei Klagen wegen Corona Impfstoff

BGH Az. VI ZR 335/24

Der Fall vor dem Bundesgerichtshof

Am 15. Dezember 2025 gab es eine wichtige Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Das ist das höchste Gericht in Deutschland für zivile Streitigkeiten. Es geht um eine Klage gegen den Impfstoff-Hersteller Astrazeneca.

Frau A ließ sich im März 2021 gegen das Corona-Virus impfen. Sie bekam den Impfstoff „Vaxzevria“ von Astrazeneca. Kurze Zeit nach der Impfung traten bei ihr schwere gesundheitliche Probleme auf. Seitdem ist sie auf einem Ohr taub. Sie ist sich sicher, dass die Impfung der Grund dafür ist. Auch ihre Berufsgenossenschaft hat diesen Schaden als Folge der Impfung anerkannt.

Nun verlangt Frau A zwei Dinge von dem Hersteller Astrazeneca:

  1. Schadensersatz: Sie möchte Geld als Entschädigung für ihre Gesundheitsschäden.
  2. Auskunft: Sie möchte Informationen über bekannte Nebenwirkungen des Impfstoffs haben.

Die Entscheidung der vorherigen Gerichte

Bevor der Fall zum Bundesgerichtshof kam, haben schon andere Gerichte darüber entschieden. Zuletzt war das Oberlandesgericht in Koblenz zuständig. Dieses Gericht hat die Klage von Frau A abgewiesen. Das bedeutet, sie hat dort verloren.

Die Richter in Koblenz sagten: Der Impfstoff hatte mehr Nutzen als Risiken. Das hatte auch die Europäische Arzneimittelagentur so festgestellt. Deshalb müsse der Hersteller nicht zahlen. Frau A wollte das nicht akzeptieren. Sie legte Revision ein. Das ist ein Rechtsmittel, mit dem man ein Urteil überprüfen lassen kann. So landete der Fall beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Hoffnung für die Klägerin

Der Bundesgerichtshof sieht die Sache etwas anders als das Gericht in Koblenz. Der Richter Stephan Seiters deutete an, dass das Oberlandesgericht es sich vielleicht zu leicht gemacht hat. Es gibt Hoffnung für Frau A. Zumindest beim Thema Auskunft könnte sie recht bekommen.

Der Richter erklärte: Man darf die Hürden für die Klägerin nicht zu hoch legen. Es reicht aus, wenn ein Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden plausibel erscheint. Plausibel bedeutet, dass es logisch und nachvollziehbar wirkt. Wenn Frau A diesen Anspruch auf Auskunft gewinnt, muss das Gericht in Koblenz den Fall noch einmal ganz neu prüfen.

Erster Teilerfolg bei Klagen wegen Corona Impfstoff

Erklärung der Fachbegriffe: Wer haftet wann?

Der Artikel nennt viele schwierige Begriffe aus dem Recht. Hier werden sie einfach erklärt.

Was ist die Gefährdungshaftung? Normalerweise muss jemand nur dann Schadensersatz zahlen, wenn er einen Fehler gemacht hat. Bei Medikamenten ist das anders. Das steht im Arzneimittelgesetz. Das ist das Buch mit den Regeln für Medikamente. Dort gibt es die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Ein Hersteller haftet auch dann, wenn er keinen direkten Fehler gemacht hat. Er haftet schon allein deshalb, weil er ein gefährliches Produkt auf den Markt bringt. Medikamente können immer Risiken haben. Wenn ein Medikament einen schweren Schaden verursacht, muss der Hersteller oft zahlen.

Wann muss der Hersteller zahlen? Es gibt zwei Voraussetzungen dafür:

  1. Das Medikament hat schädliche Wirkungen, die nicht mehr vertretbar sind. Das heißt, der Schaden ist viel größer als der Nutzen.
  2. Die Informationen auf dem Beipackzettel waren falsch oder unvollständig.

Was bedeutet Kausalität? Kausalität ist ein anderes Wort für Ursache und Wirkung. Die Frage ist: Hat die Impfung den Hörverlust verursacht? Oder wäre das auch ohne Impfung passiert? Das muss die Klägerin beweisen. Das Gesetz hilft den Betroffenen hier aber etwas. Es gibt eine sogenannte Vermutung. Das Gesetz vermutet, dass das Medikament schuld ist, wenn es im Einzelfall dazu „geeignet“ war, den Schaden auszulösen. Man schaut dabei auf die Dosierung, die Zeit zwischen Impfung und Schaden und die Art der Krankheit.

Warum ist der Auskunftsanspruch wichtig? Ein normaler Patient weiß nicht alles über die chemische Zusammensetzung eines Impfstoffs. Der Hersteller weiß das aber schon. Deshalb erlaubt das Gesetz dem Patienten, Fragen zu stellen. Der Patient kann vom Hersteller verlangen: „Sag mir alles, was du über Nebenwirkungen weißt.“ Diese Informationen braucht der Patient, um vor Gericht beweisen zu können, dass das Medikament schuld ist.

Wie geht es weiter?

Ein endgültiges Urteil gibt es noch nicht. Der Bundesgerichtshof will seine Entscheidung am 9. März 2026 verkünden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Bundesgerichtshof schickt den Fall zurück nach Koblenz. Dann muss das Oberlandesgericht den Fall neu verhandeln und dabei strengere Regeln beachten.
  • Vielleicht muss auch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden. Das ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Das wäre nötig, um Fragen zum europäischen Recht zu klären.

Frau A fühlte sich nach der Verhandlung erleichtert. Sie sagte, sie habe wieder etwas Vertrauen in die Gerechtigkeit.

Wichtig zu wissen: Wer haftet nicht?

Der Artikel erwähnt noch einen anderen wichtigen Punkt. Viele Menschen haben auch versucht, ihre Ärzte zu verklagen. Der Bundesgerichtshof hat dazu schon im Oktober 2025 ein Urteil gefällt. Das Ergebnis war: Die Ärzte haften nicht persönlich für Impfschäden durch die Corona-Impfung. Wenn Fehler bei der Aufklärung passiert sind, haftet der Staat. Das bedeutet, man muss gegen das Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland klagen, nicht gegen den Arzt selbst. Das gilt für alle Impfungen bis April 2023.

Dieser Fall von A ist besonders wichtig. Er könnte zeigen, wie in Zukunft mit Impfschäden umgegangen wird. Bisher sind die meisten Klagen gescheitert. Jetzt prüft zum ersten Mal das höchste deutsche Gericht die genauen Pflichten der Hersteller.

RA und Notar Krau

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