Erteilung Auskunft über Pflichtteil durch Schriftsatz Rechtsanwalt – OLG Nürnberg 5 U 3721/04

November 9, 2020

Erteilung Auskunft über Pflichtteil durch Schriftsatz Rechtsanwalt – OLG Nürnberg 5 U 3721/04

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Erteilung Auskunft über Pflichtteil durch Schriftsatz Rechtsanwalt – OLG Nürnberg 5 U 3721/04I. Tenor
    • Abänderung des Teilurteils des Landgerichts Regensburg
    • Abweisung der Klage in Bezug auf den Auskunftsanspruch
    • Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit
    • Keine Zulassung der Revision

    II. Gründe

    • 1. Sachverhalt
      • Erbfall und Auskunftsforderung der Klägerin
      • Auskunftserteilung durch die Beklagte mittels Anwaltsschreiben
      • Ergänzende Erklärungen der Beklagten im Berufungsverfahren
    • 2. Rechtliche Bewertung
      • Erforderlichkeit einer eigenhändigen Unterschrift für Auskunft nach § 2314 BGB
      • Rechtsprechung und Meinungen zur Form der Auskunftserteilung
      • Auseinandersetzung mit gegenteiligen Auffassungen
    • 3. Entscheidung des Senats
      • Zulässigkeit und Erfolg der Berufung der Beklagten
      • Verneinung eines Ergänzungsanspruchs der Klägerin
      • Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung
      • Keine Zulassung der Revision

    III. Anmerkung

    • Relevante Aspekte zur praktischen Umsetzung von Auskunftspflichten nach § 2314 BGB

Erteilung Auskunft über Pflichtteil durch Schriftsatz Rechtsanwalt – OLG Nürnberg 5 U 3721/04

Sachverhalt:

Die Beklagte war Alleinerbin ihres verstorbenen Vaters.

Die Klägerin, eine der Töchter des Erblassers, forderte von der Beklagten Auskunft über den Bestand des Nachlasses.

Die Beklagte erteilte diese Auskunft mittels eines Anwaltsschreibens, das nicht von ihr selbst unterschrieben war.

Die Klägerin erhob daraufhin Klage und verlangte eine Auskunft mit eigenhändiger Unterschrift der Beklagten.

Das Landgericht gab der Klage statt.

Problematik:

  • Form der Auskunftserteilung: Fraglich war, ob die Beklagte die Auskunft über den Nachlass persönlich unterschreiben musste oder ob die Erteilung durch ein Anwaltsschreiben ausreichend war.
  • Unterschriftspflicht: Zu klären war, ob § 2314 BGB eine eigenhändige Unterschrift des Erben unter der Auskunft verlangt.
  • Ergänzung der Auskunft: Weiterhin war zu prüfen, ob die Klägerin einen Anspruch auf Ergänzung der Auskunft hatte, da diese möglicherweise unvollständig war.

Erteilung Auskunft über Pflichtteil durch Schriftsatz Rechtsanwalt – OLG Nürnberg 5 U 3721/04

Entscheidung des OLG Nürnberg:

Das OLG Nürnberg änderte das Urteil des Landgerichts ab und wies die Klage ab. Die Auskunftserteilung durch ein Anwaltsschreiben war ausreichend.

Begründung:

  • Keine Formvorschrift: § 2314 BGB schreibt keine bestimmte Form für die Auskunftserteilung vor. Eine eigenhändige Unterschrift des Erben ist nicht erforderlich.
  • Höchstpersönliche Erklärung: Die Auskunft ist zwar eine höchstpersönliche Erklärung, dies bedeutet aber nicht, dass der Erbe sich zur Übermittlung nicht Dritter bedienen darf.
  • Keine Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift: Es besteht keine Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift, da im vorliegenden Fall nichts darauf hindeutet, dass nur so die Authentizität der Auskunft gewährleistet werden kann.
  • Anwalt als Bote: Der Anwalt der Beklagten konnte als Bote der Erklärenden auftreten.
  • Kein Ergänzungsanspruch: Der Klägerin stand kein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft zu, da die Beklagte im Berufungsverfahren die fehlenden Informationen nachgereicht hatte.
  • Unrichtigkeit der Auskunft: Die Frage der Richtigkeit der Auskunft konnte im vorliegenden Verfahren nicht geprüft werden.

Erteilung Auskunft über Pflichtteil durch Schriftsatz Rechtsanwalt – OLG Nürnberg 5 U 3721/04

Wesentliche Aussagen des Urteils:

  • Form der Auskunftserteilung: Der Erbe kann die Auskunft nach § 2314 BGB formlos erteilen. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
  • Anwalt als Erfüllungsgehilfe: Der Erbe kann sich zur Erteilung der Auskunft eines Anwalts als Erfüllungsgehilfen bedienen.
  • Ergänzungsanspruch: Ein Ergänzungsanspruch besteht nur, wenn die Auskunft unvollständig ist.
  • Unrichtigkeit der Auskunft: Die Unrichtigkeit der Auskunft kann nicht im Auskunftsverfahren, sondern erst im Zahlungsprozess geltend gemacht werden.

Bedeutung für die Praxis:

Das Urteil verdeutlicht, dass die Auskunft nach § 2314 BGB formlos erteilt werden kann und keine eigenhändige Unterschrift des Erben erforderlich ist.

Es erleichtert die Praxis der Auskunftserteilung im Erbrecht und ermöglicht eine effiziente Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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