Erteilung Auskunft über Pflichtteil durch Schriftsatz Rechtsanwalt – OLG Nürnberg 5 U 3721/04
II. Gründe
III. Anmerkung
Sachverhalt:
Die Beklagte war Alleinerbin ihres verstorbenen Vaters.
Die Klägerin, eine der Töchter des Erblassers, forderte von der Beklagten Auskunft über den Bestand des Nachlasses.
Die Beklagte erteilte diese Auskunft mittels eines Anwaltsschreibens, das nicht von ihr selbst unterschrieben war.
Die Klägerin erhob daraufhin Klage und verlangte eine Auskunft mit eigenhändiger Unterschrift der Beklagten.
Das Landgericht gab der Klage statt.
Problematik:
Entscheidung des OLG Nürnberg:
Das OLG Nürnberg änderte das Urteil des Landgerichts ab und wies die Klage ab. Die Auskunftserteilung durch ein Anwaltsschreiben war ausreichend.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht, dass die Auskunft nach § 2314 BGB formlos erteilt werden kann und keine eigenhändige Unterschrift des Erben erforderlich ist.
Es erleichtert die Praxis der Auskunftserteilung im Erbrecht und ermöglicht eine effiziente Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.