Erteilung einer Untervollmacht aufgrund Ermächtigung in formularmäßiger Vorsorgevollmacht

März 20, 2026

Erteilung einer Untervollmacht aufgrund Ermächtigung in formularmäßiger Vorsorgevollmacht

BGH, Beschl. v. 17.12.2025 – XII ZB 291/25

Die Vorsorgevollmacht und die Untervollmacht: Was Sie wissen müssen

Herzlich willkommen zu dieser Zusammenfassung einer wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Es geht um ein Thema, das fast jeden von uns im Alter betreffen kann: Wie stellen wir sicher, dass unser Wille respektiert wird, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können?

In dem Fall, den das oberste deutsche Gericht (Aktenzeichen XII ZB 291/25) am 17. Dezember 2025 entschieden hat, dreht sich alles um die sogenannte Vorsorgevollmacht und die Frage, ob eine Vertretung auch dann noch gültig ist, wenn die eigentlich bevollmächtigte Person verstirbt.


Worum geht es in dem Fall?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine ältere Dame (im Text „B“ genannt) hatte bereits im Jahr 2013 vorgesorgt. Sie wollte auf keinen Fall, dass das Gericht irgendwann einen fremden Betreuer für sie bestellt. Deshalb unterschrieb sie eine Vorsorgevollmacht.

Als Bevollmächtigte setzte sie ihre Tochter ein. In dem Formular, das sie benutzte, war ein wichtiger Satz angekreuzt: Die Tochter durfte eine sogenannte Untervollmacht erteilen. Das bedeutet, die Tochter konnte eine weitere Person bestimmen, die ebenfalls für die Mutter handeln darf.

Der Streit in der Familie

Die Jahre vergingen, und die Mutter erkrankte leider an schwerer Demenz. Kurz bevor die Tochter selbst verstarb, gab sie ihrem eigenen Sohn (dem Enkel der Dame) eine solche Untervollmacht. Sie wollte sicherstellen, dass ihr Sohn sich um die Großmutter kümmert, da sie selbst im Streit mit ihren Geschwistern lag.

Nachdem die Tochter gestorben war, stellte sich die entscheidende Frage: Darf der Enkel nun alleine weiter entscheiden? Oder ist seine Erlaubnis (die Untervollmacht) mit dem Tod seiner Mutter (der Hauptbevollmächtigten) wertlos geworden?


Das Problem mit den Standard-Formularen

Viele Menschen nutzen für ihre Vorsorge die offiziellen Formulare des Bundesjustizministeriums. Das ist grundsätzlich gut, birgt aber rechtliche Feinheiten.

Der BGH hat in diesem Urteil klargestellt, wie solche Formulare zu verstehen sind:

Das besondere Vertrauensverhältnis

Wenn Sie jemanden bevollmächtigen, tun Sie das meist, weil Sie dieser Person blind vertrauen. Dieses Vertrauen ist sehr persönlich. Der BGH sagt: Wenn Sie in einem Standard-Formular ankreuzen, dass Ihr Bevollmächtigter eine Untervollmacht geben darf, meinen Sie damit im Zweifel nur Folgendes:

„Mein Bevollmächtigter darf sich Hilfe holen, solange er selbst noch da ist und die Kontrolle behält.“

Was passiert nach dem Tod des Hauptbevollmächtigten?

Das Gericht geht davon aus, dass der Vollmachtgeber (also die älte Dame) normalerweise nicht möchte, dass eine Untervollmacht ewig weitergilt, wenn die Vertrauensperson (die Tochter) gar nicht mehr da ist, um den Unterbevollmächtigten zu kontrollieren.

Ohne die Kontrolle durch die Hauptperson steigt das Risiko für Missbrauch. Deshalb sagt der BGH: Werden Standard-Formulare ohne zusätzliche Erklärungen genutzt, erlischt die Untervollmacht in der Regel mit dem Tod des Hauptbevollmächtigten.


Wann ist ein staatlicher Betreuer trotzdem nötig?

In Deutschland gilt der Grundsatz: Eine staatliche Betreuung ist nur das letzte Mittel. Wenn es eine Vollmacht gibt, die funktioniert, darf das Gericht keinen Betreuer schicken.

In diesem speziellen Fall gab es jedoch weitere Probleme:

  1. Zweifel an der Gültigkeit: Da die Hauptbevollmächtigte tot war, war unklar, ob der Enkel überhaupt noch rechtmäßig handeln durfte.
  2. Eignung der Person: Das Gericht stellte fest, dass der Enkel zwar gut für die Gesundheit und Pflege der Großmutter sorgen konnte, aber bei Geldangelegenheiten und Wohnungsfragen gab es Bedenken. Es gab Streitigkeiten in der Familie und mögliche Interessenkonflikte.

Die Entscheidung des Gerichts im Detail

Das Gericht hat am Ende eine geteilte Lösung gefunden, die für den Laien vielleicht kompliziert klingt, aber logisch ist:

  • Teilweise Betreuung: Für schwierige Bereiche wie das Vermögen (Geld) und die Wohnung wurde ein Berufsbetreuer eingesetzt. Hier sah das Gericht die Gefahr, dass der Enkel aufgrund der Familienstreitigkeiten nicht neutral genug handeln könnte.
  • Teilweise Eigenverantwortung: Für die Bereiche Gesundheit und Pflege darf der Enkel weiterhin entscheiden. Hier wurde ihm vertraut.

Erteilung einer Untervollmacht aufgrund Ermächtigung in formularmäßiger Vorsorgevollmacht

Warum der Enkel und der Betreuer vor dem BGH scheiterten

Beide Seiten waren mit der Entscheidung der Vorinstanz unzufrieden und zogen vor den Bundesgerichtshof:

  1. Die Seite der Großmutter (vertreten durch den Enkel): Sie wollte gar keine Betreuung. Der BGH sagte jedoch, dass die Entscheidung der Vorinstanz fachlich korrekt war, weil der Enkel für die Finanzen nicht geeignet erschien.
  2. Der Berufsbetreuer: Er wollte noch mehr Aufgaben übernehmen. Der BGH wies seinen Antrag als unzulässig ab. Ein Betreuer hat kein eigenes Recht darauf, „im Amt“ zu bleiben oder mehr Macht zu bekommen. Die Betreuung ist nur für den Betroffenen da, nicht zur Beschäftigung des Betreuers.

Was lernen wir daraus für die eigene Vorsorge?

Dieses Urteil zeigt deutlich, dass es nicht reicht, einfach nur ein Kreuz in einem Formular zu machen. Wenn Sie möchten, dass eine Untervollmacht auch dann noch gilt, wenn Ihr Hauptbevollmächtigter verstirbt, müssen Sie das ausdrücklich und detailliert aufschreiben.

Drei wichtige Tipps für Sie:

  • Werden Sie konkret: Schreiben Sie genau auf, wer Sie vertreten soll und was passiert, wenn diese Person ausfällt.
  • Ersatzbevollmächtigte benennen: Statt sich auf Untervollmachten zu verlassen, benennen Sie lieber direkt eine zweite Person als Ersatz.
  • Prüfen Sie die Eignung: Überlegen Sie genau, ob die Person auch bei Familienstreitigkeiten objektiv bleiben kann.

Zusammenfassung der rechtlichen Kernpunkte

ThemaRegelung laut BGH
Standard-FormularUntervollmacht gilt im Zweifel nur so lange wie die Hauptvollmacht.
KontrollverlustOhne Hauptbevollmächtigten fehlt die Kontrolle über den Unterbevollmächtigten.
BetreuungsbedarfEin Betreuer wird nur für die Bereiche bestellt, die nicht durch Vollmacht geregelt sind.
EignungWerden Interessenkonflikte vermutet, kann trotz Vollmacht ein Betreuer bestellt werden.

Rechtliche Beratung ist unverzichtbar

Wie Sie sehen, können kleine Details in einer Vollmacht große Auswirkungen auf Ihr Leben im Alter haben. Ein kleiner Fehler oder eine unklare Formulierung führt im Ernstfall dazu, dass doch ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird – genau das, was Sie vermeiden wollten.

Um sicherzugehen, dass Ihre Vorsorgeunterlagen rechtssicher sind und genau Ihren Willen widerspiegeln, sollten Sie sich professionell beraten lassen.

Bitte nehmen Sie für eine individuelle Beratung und die rechtssichere Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf.

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