Erteilung eines Alleinerbscheins – Testamentsauslegung – OLG Karlsruhe 11 W 42/23 (Wx) – Beschluss vom 28.09.2023
In einem Fall vor dem OLG Karlsruhe (11 W 42/23) ging es um die Erteilung eines Alleinerbscheins und die Auslegung eines Testaments.
Die Erblasserin setzte die Beteiligte zu 1 als Alleinerbin ein, während die Beteiligten zu 2 und 3 ebenfalls Erbscheine beantragten.
Das Nachlassgericht lehnte den Antrag der Beteiligten zu 1 ab, da keine eidesstattliche Versicherung vorlag.
Das OLG Karlsruhe hob diesen Beschluss auf und wies das Nachlassgericht an, der Beteiligten zu 1 den Alleinerbschein auszustellen.
Die Auslegung des Testaments ergab, dass die Beteiligte zu 1 die alleinige Erbin sein sollte, da sie die Immobilie und den gesamten Nachlass erhalten sollte.
Die Beteiligten zu 2 und 3 erhielten lediglich einen Anteil an den Zuwendungen der Beteiligten zu 1.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Karlsruhe-Durlach vom 26.05.2023, Az. 703 VI 64/22, aufgehoben.
Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Karlsruhe-Durchlach wird angewiesen, auf den Antrag der Beteiligten zu 1 vom 12.03.2022 einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein zu erteilen.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2 und 3 vom 10.06.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1 trägt die Gerichtskosten des Erbscheinsverfahrens im Hinblick auf den von ihr beantragten Erbschein.
Die Beteiligten zu 2 und 3 tragen die Gerichtskosten im Hinblick auf den von ihnen beantragten Erbschein als Gesamtschuldner.
Im Erbscheinsverfahren und im Beschwerdeverfahren entstandene Auslagen werden nicht erstattet.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Einleitung
II. Beschluss des OLG Karlsruhe 11 W 42/23 (Wx) vom 28.09.2023
III. Fakten und Hintergrund
IV. Antrag und Entscheidung des Nachlassgerichts
V. Beschwerde und Argumentation der Beteiligten
VI. Entscheidung des OLG Karlsruhe
VII. Kosten und Auslagen
VIII. Rechtsbeschwerde und Schlussbemerkungen
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.