OLG München 31 Wx 441/21

Februar 20, 2022

Erteilung eines Erbscheins – Beschwerde – verschiedene Testamente – OLG München 31 Wx 441/21 – Beschluss vom 26.01.2022

Zusammenfassung RA und Notar Krau: 

Der Beschluss des Oberlandesgerichts München (OLG) vom 26.01.2022 (Aktenzeichen 31 Wx 441/21) befasst sich mit einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins durch das Amtsgericht München – Nachlassgericht.

Der Beschwerdeführer, Beteiligter zu 2, wandte sich gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, die auf einem handschriftlichen Testament vom 26.10.2018 beruhte.

Dieses Testament wurde als wirksam erachtet, wodurch ein zuvor notarielles Testament vom 19.10.2017 widerrufen wurde.

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, da das handschriftliche Testament als gültig betrachtet wurde und die später unterzeichnete Abschrift des notariellen Testaments nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, um das handschriftliche Testament aufzuheben.

Folglich bleibt das handschriftliche Testament wirksam.

Das OLG München entschied, dass der Beschwerdeführer die Gerichtskosten tragen muss und auch die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1 erstatten muss.

Erteilung eines Erbscheins – Beschwerde – verschiedene Testamente – OLG München 31 Wx 441/21

Es wurden keine besonderen Umstände erkannt, die eine andere Kostenregelung rechtfertigen würden.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Hintergrund der Entscheidung
  • Beschwerdeführer und Angefochtene Entscheidung

II. Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG)

  • Zurückweisung der Beschwerde
  • Begründung der Wirksamkeit des handschriftlichen Testaments vom 26.10.2018
  • Unzureichende Form der nachträglichen Unterschrift unter der Abschrift des notariellen Testaments
  • Fehlen einer formwirksamen neuen letztwilligen Verfügung oder eines Widerrufs

III. Kostenregelung und Geschäftswertfestsetzung

  • Tragung der Gerichtskosten durch den Beschwerdeführer
  • Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1
  • Vorbehalten der Festsetzung des Geschäftswertes

IV. Schlussbetrachtung

  • Fehlen von Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde

V. Zusammenfassung der Entscheidung

Erteilung eines Erbscheins – Beschwerde – verschiedene Testamente – OLG München 31 Wx 441/21

Tenor

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München – Nachlassgericht – vom 10.09.2021 wird zurückgewiesen.

2. Der Beteiligte zu 2 hat die dem Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

3. Die Festsetzung des Geschäftswertes für das Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten.

RA und Notar Krau

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