Erwachsenenadoption
Zum Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses mit langjähriger Hausangestellter
OLG Braunschweig, 1 UF 139/16
Verfahrensgang
vorgehend AG Braunschweig, 25. Juli 2016, Az: 250 F 320/14
Der Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig befasste sich mit der Frage, ob die Adoption einer
langjährigen Hausangestellten durch einen kinderlosen Mann rechtlich zulässig war.
Das Amtsgericht hatte den Adoptionsantrag zunächst abgelehnt, das OLG gab jedoch der Beschwerde der Annehmenden statt und sprach die Adoption aus.
Hintergrund des Falls:
Entscheidung des Amtsgerichts:
Entscheidung des OLG Braunschweig:
Begründung des OLG:
Folgen der Entscheidung:
Fazit:
Der Fall zeigt, dass eine Erwachsenenadoption auch dann möglich ist, wenn die Beteiligten nicht durch ein leibliches Eltern-Kind-Verhältnis verbunden sind.
Entscheidend ist, dass ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes enges persönliches Verhältnis besteht und die Adoption sittlich gerechtfertigt ist.
Wirtschaftliche Erwägungen dürfen dabei nicht im Vordergrund stehen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.