Erwerb Anteil nicht eingetragene vermögensverwaltende Personengesellschaft Erbschaftsteuer
BFH II R 10/10
Urteil vom 18.5.2011
RA und Notar Krau
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2011 befasst sich mit der Frage, ob der Erwerb eines Anteils an einer nicht in das Handelsregister
eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaft erbschaftsteuerrechtlich begünstigt ist.
Der Fall:
Zwei Schwestern erbten Anteile an einer GmbH & Co. KG, die von ihrer Mutter gegründet, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden war.
Die KG war vermögensverwaltend tätig.
Das Finanzamt versagte die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG, da die KG mangels Eintragung im Handelsregister nicht als gewerblich geprägt angesehen wurde.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts.
Der Erwerb eines Anteils an einer nicht eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist nicht begünstigt.
Die gewerbliche Prägung tritt erst mit der Eintragung in das Handelsregister ein.
Zentrale Punkte des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil klärt die erbschaftsteuerliche Behandlung von nicht eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaften.
Es zeigt, dass diese Gesellschaften nicht begünstigt sind und dass die gewerbliche Prägung erst mit der Eintragung im Handelsregister eintritt.
Das Urteil hat damit große praktische Bedeutung für die Gestaltung von Unternehmen und die Steuerplanung.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.