Erwerb durch Vorerben im Wege der Nachlassauseinandersetzung – Tauschgeschäft – Surrogation – OLG Hamburg 2 W 58/18

September 23, 2020

Erwerb durch Vorerben im Wege der Nachlassauseinandersetzung – Tauschgeschäft – Surrogation – OLG Hamburg 2 W 58/18

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Überblick über das Urteil
    • Beteiligte Parteien und deren Rollen
  2. Sachverhalt
    • Familiäre Verhältnisse und Erbfolge
    • Historie der Testamente und Nachlassregelungen
    • Übersicht über die streitgegenständlichen Grundstücke
  3. Testament und Erbschaft
    • Wortlaut und Inhalt des Testaments der Erblasserin vom 10.02.1983
    • Bestimmung der Erben und Teilungsanordnungen
    • Rolle und Befugnisse des Testamentsvollstreckers
  4. Nachlassauseinandersetzung und Tauschgeschäft
    • Notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag vom 19.12.1989
    • Übertragung und Tausch der Grundstücke unter den Erben
    • Surrogation des im Tausch erworbenen Grundstücks
  5. Streit über den Nachlass
    • Anträge der Beschwerdeführer auf Eintragung eines Widerspruchs bzw. Vormerkung
    • Begründung der Notwendigkeit der Sicherung des Nachlasses
    • Argumente der Beschwerdeführer und Beschwerdegegnerin
  6. Rechtliche Würdigung durch das OLG Hamburg
    • Tenor des Beschlusses des OLG Hamburg 2 W 58/18
    • Prüfung der Rechtsgrundlagen und Argumente der Beteiligten
    • Bewertung der Wirksamkeit der Verfügung durch den Testamentsvollstrecker
  7. Einordnung der Surrogation
    • Definition und Voraussetzungen der Surrogation nach § 2111 BGB
    • Anwendung der Surrogation auf das Tauschgeschäft
    • Auswirkung der Löschung des Nacherbenvermerks
  8. Gutgläubiger Erwerb und Bösgläubigkeit
    • Prüfung des gutgläubigen Erwerbs durch die Beschwerdegegnerin
    • Argumente und Nachweise zur möglichen Bösgläubigkeit
  9. Rückübertragungsanspruch nach § 816 Abs. 1 S. 2 BGB
    • Voraussetzungen und Begründung des Rückübertragungsanspruchs
    • Bewertung der unentgeltlichen Verfügung durch die Vorerbin
  10. Verfahrenskosten und Streitwert
    • Kostenentscheidung und Verteilung nach § 91 ZPO
    • Festsetzung und Begründung des Streitwerts auf 178.125 €
  11. Schlussfolgerungen und Urteil des Gerichts
    • Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamburg
    • Auswirkungen des Beschlusses für die Parteien und den Nachlass

Erwerb durch Vorerben im Wege der Nachlassauseinandersetzung – Tauschgeschäft – Surrogation – OLG Hamburg 2 W 58/18

In der Entscheidung des OLG Hamburg (2 W 58/18) ging es um die Frage der Surrogation und des gutgläubigen Erwerbs von Grundstücken im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und einem damit verbundenen Tauschgeschäft.

Die Erblasserin hatte durch ihr Testament ihre Schwiegertochter als Vorerbin und ihre Enkelkinder als Nacherben eingesetzt.

Nach dem Tod der Erblasserin wurde eine notarielle Erbauseinandersetzung durchgeführt, bei der Grundstücke unter den Erben getauscht wurden.

Das OLG Hamburg musste klären, ob das im Tausch erworbene Grundstück in die Nacherbschaft fiel und damit der Surrogation unterlag.

Das Gericht entschied, dass die Surrogation auch auf das im Tausch erworbene Grundstück anwendbar sei, da es mit Mitteln der Erbschaft erworben wurde.

Dies gelte unabhängig davon, dass der Testamentsvollstrecker der Löschung des Nacherbenvermerks zugestimmt hatte.

Erwerb durch Vorerben im Wege der Nachlassauseinandersetzung – Tauschgeschäft – Surrogation – OLG Hamburg 2 W 58/18

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg, der den Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs zurückgewiesen hatte, wurde teilweise aufgehoben.

Es wurde eine Vormerkung zugunsten der Beschwerdeführer eingetragen, um ihren Anspruch auf Herausgabe des Eigentums zu sichern.

Die Entscheidung klärt, dass auch ein Tauschgeschäft im Rahmen der Erbauseinandersetzung zur Anwendung der Surrogation führt, wenn der Tausch mit Mitteln der Erbschaft erfolgt ist.

Die Rechte der Nacherben bleiben dabei gewahrt, selbst wenn der Nacherbenvermerk im Grundbuch gelöscht wurde.

RA und Notar Krau

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