Erwerb durch Vorerben im Wege der Nachlassauseinandersetzung – Tauschgeschäft – Surrogation – OLG Hamburg 2 W 58/18
In der Entscheidung des OLG Hamburg (2 W 58/18) ging es um die Frage der Surrogation und des gutgläubigen Erwerbs von Grundstücken im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und einem damit verbundenen Tauschgeschäft.
Die Erblasserin hatte durch ihr Testament ihre Schwiegertochter als Vorerbin und ihre Enkelkinder als Nacherben eingesetzt.
Nach dem Tod der Erblasserin wurde eine notarielle Erbauseinandersetzung durchgeführt, bei der Grundstücke unter den Erben getauscht wurden.
Das OLG Hamburg musste klären, ob das im Tausch erworbene Grundstück in die Nacherbschaft fiel und damit der Surrogation unterlag.
Das Gericht entschied, dass die Surrogation auch auf das im Tausch erworbene Grundstück anwendbar sei, da es mit Mitteln der Erbschaft erworben wurde.
Dies gelte unabhängig davon, dass der Testamentsvollstrecker der Löschung des Nacherbenvermerks zugestimmt hatte.
Der Beschluss des Landgerichts Hamburg, der den Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs zurückgewiesen hatte, wurde teilweise aufgehoben.
Es wurde eine Vormerkung zugunsten der Beschwerdeführer eingetragen, um ihren Anspruch auf Herausgabe des Eigentums zu sichern.
Die Entscheidung klärt, dass auch ein Tauschgeschäft im Rahmen der Erbauseinandersetzung zur Anwendung der Surrogation führt, wenn der Tausch mit Mitteln der Erbschaft erfolgt ist.
Die Rechte der Nacherben bleiben dabei gewahrt, selbst wenn der Nacherbenvermerk im Grundbuch gelöscht wurde.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.