Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

März 26, 2025

Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. April 2022 (V ZB 4/21) behandelt die Frage, ob der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück

durch einen Minderjährigen als lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne des § 107 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anzusehen ist.

Der BGH verneinte dies und bestätigte damit die Entscheidung des Kammergerichts (KG).

Sachverhalt

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus zwei Gesellschaftern, ist Eigentümerin eines vermieteten Mehrfamilienhauses.

Für das Grundstück wurde ein Nießbrauch zugunsten zweier Personen im Grundbuch eingetragen.

Einer der Gesellschafter beurkundete notariell eine Vereinbarung, die die Übertragung von Miteigentumsanteilen an seine minderjährigen Kinder vorsah.

Das Grundbuchamt forderte daraufhin die Genehmigung dieser Übertragung durch einen Ergänzungspfleger, da es den Erwerb nicht als lediglich rechtlich vorteilhaft für die Minderjährigen ansah.

Das KG wies die Beschwerde gegen diese Forderung zurück.

Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

Entscheidung des BGH

Der BGH bestätigte die Entscheidung des KG und stellte fest, dass der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück

für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne des § 107 BGB ist.

Begründung

Der BGH stützt seine Entscheidung auf § 566 BGB, der besagt, dass der Erwerber eines vermieteten Grundstücks in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrags eintritt.

Diese Eintrittspflicht gilt auch für den Erwerb eines Miteigentumsanteils.

Der BGH betont, dass der Minderjährige durch den Eintritt in den Mietvertrag persönliche Verpflichtungen eingeht, die über die dingliche Haftung mit dem erworbenen Grundstück hinausgehen.

Dazu gehören insbesondere Schadensersatz- und Aufwendungsersatzpflichten sowie die Pflicht zur Rückgewähr von Mietsicherheiten.

Auch die Argumentation, dass ein Nießbrauch bestünde, und somit die Mietverhältnisse anders zu behandeln seien, wurde vom BGH abgewiesen.

Der BGH führt aus, dass entweder der Paragraph 566 BGB direkt Anwendung finden würde, oder aber bei Beendigung des Nießbrauchs, der Minderjährige in die Verpflichtungen des Mietvertrags eintreten würde.

Diese Verpflichtungen stellen einen rechtlichen Nachteil dar, der die Annahme eines lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts ausschließt.

Der BGH wies auch darauf hin, dass es nicht Aufgabe des Grundbuchamtes sei, weitergehende Nachforschungen zu Mietverhältnissen zu betreiben.

Ebenso, dass es nicht derer Aufgabe sei, mögliche Sachverhalte zu unterbreiten, die ein Eintragungshindernis entkräften würden.

Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

Auswirkungen

Die Entscheidung des BGH hat zur Folge, dass bei der Übertragung von Miteigentumsanteilen an vermieteten Grundstücken auf Minderjährige

stets die Genehmigung eines Ergänzungspflegers erforderlich ist.

Dies dient dem Schutz der Minderjährigen vor potenziellen finanziellen Risiken und Verpflichtungen, die mit dem Eintritt in einen Mietvertrag verbunden sind.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Eintragung eines Grundpfandrechts für noch nicht gezeugte Nachkommen

Eintragung eines Grundpfandrechts für noch nicht gezeugte Nachkommen

April 23, 2025
Eintragung eines Grundpfandrechts für noch nicht gezeugte NachkommenRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat mit Beschlu…
Anerkennung ausländischer güterrechtlicher Entscheidung bei Grundbuchberichtigung

Anerkennung ausländischer güterrechtlicher Entscheidung bei Grundbuchberichtigung

April 19, 2025
Anerkennung ausländischer güterrechtlicher Entscheidung bei GrundbuchberichtigungRA und Notar KrauEntscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH…
Übertragung von Miteigentumsanteilen innerhalb Wohnungseigentümergemeinschaft

Übertragung von Miteigentumsanteilen innerhalb Wohnungseigentümergemeinschaft

April 18, 2025
Übertragung von Miteigentumsanteilen innerhalb WohnungseigentümergemeinschaftRA und Notar KrauKernaussagen des Beschlusses des Oberlandesg…