Erzbistum Köln haftet nicht für Missbrauch durch Priester an Pflegekind
Landgericht Köln Urteil v. 01.07.2025, Az. 5 O 220/23
RA und Notar Krau
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass das Erzbistum Köln kein Schmerzensgeld an eine Frau zahlen muss, die als Pflegekind von einem Priester sexuell missbraucht wurde. Die Frau hatte 830.000 Euro gefordert.
Eine heute 58-jährige Frau lebte in den 1970er- und 1980er-Jahren als Pflegekind bei einem katholischen Priester des Erzbistums Köln. In dieser Zeit wurde sie von ihm sexuell missbraucht. Der Priester wurde 2022 für diese Taten zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Frau klagte daraufhin gegen das Erzbistum Köln und forderte Schmerzensgeld.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Missbrauch nicht „in Ausübung eines öffentlichen Amtes“ des Priesters stattfand.
Ein Priester kann zwar als Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne gelten. Das Gericht sah aber keinen engen Zusammenhang zwischen der Betreuung eines Pflegekindes und der eigentlichen kirchlichen Tätigkeit des Priesters. Das bedeutet: Auch wenn der Täter ein Priester war, war die Rolle als Pflegevater nach Ansicht des Gerichts keine offizielle Aufgabe der Kirche.
Die Aufnahme der Frau als Pflegekind wurde durch einen staatlichen Akt begründet. Die Sorge für ein Pflegekind wurde somit nicht als kirchliche Aufgabe angesehen, auch wenn das Erzbistum der Aufnahme zugestimmt hatte. Das Gericht stellte klar, dass nicht jede Handlung eines kirchlichen Amtsträgers automatisch die Ausübung eines öffentlichen Amtes darstellt, für das die Kirche haftbar wäre.
Das Gericht sah auch keine Haftung, weil das Erzbistum den Priester nicht ausreichend überwacht hätte. Die Beweisaufnahme ergab, dass dem Erzbistum keine Anhaltspunkte für den Missbrauch bekannt waren.
Die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ kritisierte das Urteil scharf. Ein Sprecher der Initiative nannte es einen „Schlag für alle Betroffenen“ und zeigte sich entsetzt. Er meinte, das Urteil zeuge von mangelndem Verständnis dafür, wie umfassend die katholische Kirche das Priesteramt verstehe.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht endgültig. Die Klägerin hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Das bedeutet, der Fall wird vor einem höheren Gericht erneut verhandelt.
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