Erz­bistum Köln haftet nicht für Miss­brauch durch Priester an Pflegekind

Juli 2, 2025

Erz­bistum Köln haftet nicht für Miss­brauch durch Priester an Pflegekind

Landgericht Köln Urteil v. 01.07.2025, Az. 5 O 220/23

RA und Notar Krau

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass das Erzbistum Köln kein Schmerzensgeld an eine Frau zahlen muss, die als Pflegekind von einem Priester sexuell missbraucht wurde. Die Frau hatte 830.000 Euro gefordert.

Worum ging es in dem Fall?

Eine heute 58-jährige Frau lebte in den 1970er- und 1980er-Jahren als Pflegekind bei einem katholischen Priester des Erzbistums Köln. In dieser Zeit wurde sie von ihm sexuell missbraucht. Der Priester wurde 2022 für diese Taten zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Frau klagte daraufhin gegen das Erzbistum Köln und forderte Schmerzensgeld.

Warum wurde die Klage abgewiesen?

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Missbrauch nicht „in Ausübung eines öffentlichen Amtes“ des Priesters stattfand.

Kein Bezug zur Amtsausübung:

Ein Priester kann zwar als Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne gelten. Das Gericht sah aber keinen engen Zusammenhang zwischen der Betreuung eines Pflegekindes und der eigentlichen kirchlichen Tätigkeit des Priesters. Das bedeutet: Auch wenn der Täter ein Priester war, war die Rolle als Pflegevater nach Ansicht des Gerichts keine offizielle Aufgabe der Kirche.

Erz­bistum Köln haftet nicht für Miss­brauch durch Priester an Pflegekind

Staatlicher Akt:

Die Aufnahme der Frau als Pflegekind wurde durch einen staatlichen Akt begründet. Die Sorge für ein Pflegekind wurde somit nicht als kirchliche Aufgabe angesehen, auch wenn das Erzbistum der Aufnahme zugestimmt hatte. Das Gericht stellte klar, dass nicht jede Handlung eines kirchlichen Amtsträgers automatisch die Ausübung eines öffentlichen Amtes darstellt, für das die Kirche haftbar wäre.

Keine Überwachungspflicht verletzt:

Das Gericht sah auch keine Haftung, weil das Erzbistum den Priester nicht ausreichend überwacht hätte. Die Beweisaufnahme ergab, dass dem Erzbistum keine Anhaltspunkte für den Missbrauch bekannt waren.

Kritik am Urteil

Die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ kritisierte das Urteil scharf. Ein Sprecher der Initiative nannte es einen „Schlag für alle Betroffenen“ und zeigte sich entsetzt. Er meinte, das Urteil zeuge von mangelndem Verständnis dafür, wie umfassend die katholische Kirche das Priesteramt verstehe.

Wie geht es weiter?

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht endgültig. Die Klägerin hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Das bedeutet, der Fall wird vor einem höheren Gericht erneut verhandelt.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge

    Voraussetzungen für eine Anordnung einer Zuwendungspflegschaft

    Juni 4, 2026
    Voraussetzungen für eine Anordnung einer Zuwendungspflegschaft gemäß Paragraf 1811 Abs. 1 BGB und der Entlassung des als vorläufige Zuwendungspflege…

    Sofortige Beschwerde gegen Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Juni 4, 2026
    Sofortige Beschwerde gegen Verwerfung eines AblehnungsgesuchsBGH Beschluss vom 5.3.2026 – IX ZB 5/251. Der richtige…

    Treuwidrige Kündigung eines Genossenschaftskontos

    Mai 30, 2026
    Treuwidrige Kündigung eines GenossenschaftskontosGericht: OLG Frankfurt 17. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 06.05.2026 Aktenzeichen: 17 U 94/25 E…