Erz­bistum Köln haftet nicht für Miss­brauch durch Priester an Pflegekind

Juli 2, 2025

Erz­bistum Köln haftet nicht für Miss­brauch durch Priester an Pflegekind

Landgericht Köln Urteil v. 01.07.2025, Az. 5 O 220/23

RA und Notar Krau

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass das Erzbistum Köln kein Schmerzensgeld an eine Frau zahlen muss, die als Pflegekind von einem Priester sexuell missbraucht wurde. Die Frau hatte 830.000 Euro gefordert.

Worum ging es in dem Fall?

Eine heute 58-jährige Frau lebte in den 1970er- und 1980er-Jahren als Pflegekind bei einem katholischen Priester des Erzbistums Köln. In dieser Zeit wurde sie von ihm sexuell missbraucht. Der Priester wurde 2022 für diese Taten zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Frau klagte daraufhin gegen das Erzbistum Köln und forderte Schmerzensgeld.

Warum wurde die Klage abgewiesen?

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Missbrauch nicht „in Ausübung eines öffentlichen Amtes“ des Priesters stattfand.

Kein Bezug zur Amtsausübung:

Ein Priester kann zwar als Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne gelten. Das Gericht sah aber keinen engen Zusammenhang zwischen der Betreuung eines Pflegekindes und der eigentlichen kirchlichen Tätigkeit des Priesters. Das bedeutet: Auch wenn der Täter ein Priester war, war die Rolle als Pflegevater nach Ansicht des Gerichts keine offizielle Aufgabe der Kirche.

Erz­bistum Köln haftet nicht für Miss­brauch durch Priester an Pflegekind

Staatlicher Akt:

Die Aufnahme der Frau als Pflegekind wurde durch einen staatlichen Akt begründet. Die Sorge für ein Pflegekind wurde somit nicht als kirchliche Aufgabe angesehen, auch wenn das Erzbistum der Aufnahme zugestimmt hatte. Das Gericht stellte klar, dass nicht jede Handlung eines kirchlichen Amtsträgers automatisch die Ausübung eines öffentlichen Amtes darstellt, für das die Kirche haftbar wäre.

Keine Überwachungspflicht verletzt:

Das Gericht sah auch keine Haftung, weil das Erzbistum den Priester nicht ausreichend überwacht hätte. Die Beweisaufnahme ergab, dass dem Erzbistum keine Anhaltspunkte für den Missbrauch bekannt waren.

Kritik am Urteil

Die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ kritisierte das Urteil scharf. Ein Sprecher der Initiative nannte es einen „Schlag für alle Betroffenen“ und zeigte sich entsetzt. Er meinte, das Urteil zeuge von mangelndem Verständnis dafür, wie umfassend die katholische Kirche das Priesteramt verstehe.

Wie geht es weiter?

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht endgültig. Die Klägerin hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Das bedeutet, der Fall wird vor einem höheren Gericht erneut verhandelt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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