erzeugt Auflage bei Schenkung Grundstück Grunderwerbsteuer
FG Baden-Württemberg 5 K 2894/12
Urteil vom 21. Oktober 2014,
Ein gemeinnütziger Verein erhielt ein Grundstück schenkungsweise zu 50% übertragen.
Die Schenkerin behielt sich ein lebenslanges Wohnungsrecht vor.
Das Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer fest und legte dabei den Wert des Wohnungsrechts als Bemessungsgrundlage zugrunde.
Der Verein klagte gegen die Steuerfestsetzung.
Problem:
Das Finanzgericht musste entscheiden, ob die Schenkung unter Auflage hinsichtlich des Werts der Auflage der Grunderwerbsteuer unterliegt,
obwohl die Schenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.
Lösung:
Das Finanzgericht wies die Klage ab.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass Schenkungen unter Auflage hinsichtlich des Werts der Auflage der Grunderwerbsteuer unterliegen können,
auch wenn die Schenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.
Voraussetzung ist, dass die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach abziehbar ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.