EuGH C-102/18 – Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Urteil vom 17.01.2019,
Europäisches Nachlasszeugnis, Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses, Vorabentscheidungsersuchen
RA und Notar Krau
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Januar 2019 befasst sich mit der Frage, ob die Verwendung des Formblatts IV für den Antrag
auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses gemäß Art. 65 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 obligatorisch oder fakultativ ist.
Sachverhalt:
Herr Brisch beantragte als Testamentsvollstrecker die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses für die in Italien befindlichen Vermögenswerte der Erblasserin.
Er verwendete für den Antrag nicht das Formblatt IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014.
Das Amtsgericht Köln wies den Antrag zurück, da es die Verwendung des Formblatts IV für obligatorisch hielt.
Herr Brisch legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die Verwendung des Formblatts IV fakultativ sei.
Das Oberlandesgericht Köln setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor.
Entscheidung des EuGH:
Der EuGH entschied, dass die Verwendung des Formblatts IV für den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses fakultativ ist.
Wesentliche Punkte der Begründung:
Fazit:
Das Urteil des EuGH stellt klar, dass die Verwendung des Formblatts IV für den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses fakultativ ist.
Die Entscheidung erleichtert die Antragstellung und fördert die Anwendung der Verordnung Nr. 650/2012.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.