EuGH – Mahnkopf – Rechtssache C‑558/16

April 12, 2019

EuGH – Mahnkopf – Rechtssache C‑558/16

RA und Notar Krau

Das Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 1. März 2018 in der Rechtssache C‑558/16 behandelt die Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über Erbsachen,

insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung von Vorschriften des nationalen Rechts zum ehelichen Güterrecht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung.

Die Verordnung Nr. 650/2012 zielt darauf ab, die Rechte von Erben und anderen Anspruchsberechtigten bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU zu sichern.

Im vorliegenden Fall beantragte Frau Mahnkopf nach dem Tod ihres Ehemannes die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.

In Deutschland regelt § 1371 Abs. 1 BGB, dass beim Tod eines Ehegatten der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten durch einen pauschalen Zugewinnausgleich erhöht wird.

Das zuständige deutsche Gericht lehnte die Einbeziehung dieser Erhöhung in das Europäische Nachlasszeugnis ab,

da es sich um eine güterrechtliche und nicht um eine erbrechtliche Regelung handle, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung Nr. 650/2012 liege.

EuGH – Mahnkopf – Rechtssache C‑558/16

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB nicht die Aufteilung von Vermögenswerten zwischen Ehegatten, sondern die Bestimmung des Erbteils des überlebenden Ehegatten betrifft.

Damit fällt diese nationale Vorschrift in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 650/2012, da sie primär die Rechtsnachfolge von Todes wegen regelt.

Infolgedessen kann der durch den Zugewinnausgleich erhöhte Erbteil des überlebenden Ehegatten im Europäischen Nachlasszeugnis ausgewiesen werden.

Das Urteil betont die Bedeutung einer einheitlichen Anwendung der Verordnung Nr. 650/2012, um die Rechte der Erben in grenzüberschreitenden Erbfällen effektiv zu schützen und den freien Personenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern.

Eine solche Auslegung gewährleistet, dass der überlebende Ehegatte seine Erbrechte in allen Mitgliedstaaten der EU ohne zusätzliche Verfahren nachweisen kann.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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