EuGH Rechtssache C‑617/20

Juni 13, 2022

EuGH Rechtssache C‑617/20 – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Gültigkeit der Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

In der Rechtssache C-617/20 des EuGH ging es um die Frage, ob eine Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft, die vor einem Gericht im Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthalts des Erben abgegeben wurde,

auch dann wirksam ist, wenn sie nicht vor dem für die Rechtsnachfolge von Todes wegen zuständigen Gericht abgegeben wurde.

Diese Frage war relevant im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, die die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen regelt.

Konkret ging es um die Situation, dass zwei Neffen eines in Deutschland verstorbenen Niederländers die Erbschaft in den Niederlanden ausgeschlagen hatten.

Diese Erklärung wurde in niederländischer Sprache beim Amtsgericht Bremen, dem für die Nachlassabwicklung zuständigen Gericht, eingereicht, jedoch zunächst ohne Übersetzung ins Deutsche.

Das Amtsgericht Bremen hatte entschieden, dass die Ausschlagung unwirksam sei, da die notwendigen Originaldokumente und Übersetzungen nicht fristgerecht vorgelegt wurden.

EuGH Rechtssache C‑617/20 – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Gültigkeit der Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft

Der EuGH klärte in seinem Urteil, dass eine vor dem Gericht des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts abgegebene Erklärung

über die Ausschlagung der Erbschaft als hinsichtlich ihrer Form wirksam gilt, sofern sie die Formerfordernisse dieses Mitgliedstaats erfüllt.

Es ist nicht erforderlich, dass diese Erklärung den Formerfordernissen des Rechts des Staates entspricht, in dem das für die Rechtsnachfolge zuständige Gericht liegt.

Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die Person, die die Ausschlagung erklärt hat, das zuständige Gericht rechtzeitig in Kenntnis setzen muss,

ohne dass dies die formelle Wirksamkeit der Erklärung beeinträchtigt, selbst wenn dies erst nach Ablauf der Frist geschieht.

Das Urteil stärkt die Rechte von Erben, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Erblassers leben, und vereinfacht die Abwicklung von Erbfällen

mit grenzüberschreitendem Bezug innerhalb der EU, indem es die formalen Anforderungen an die Wirksamkeit solcher Erklärungen klarstellt.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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