EuGH Rechtssache C‑658/17 – Polnische Erbschaftsurkunde als „öffentliche Urkunde“
Kernaussage:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache entschieden, dass die in Polen von Notaren ausgestellte „Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung“ keine „Entscheidung“
im Sinne der EU-Erbrechtsverordnung darstellt, sondern als „öffentliche Urkunde“ einzustufen ist.
Hintergrund:
Die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) regelt unter anderem die Anerkennung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen innerhalb der EU.
Im Ausgangsverfahren wollte eine polnische Erbin (WB) die von einem polnischen Notar ausgestellte „Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung“ in Deutschland verwenden,
um Auskunft über mögliche Bankguthaben des Erblassers zu erhalten.
Strittig war die Frage, ob diese Urkunde als „Entscheidung“ oder als „öffentliche Urkunde“ im Sinne der EU-Erbrechtsverordnung anzusehen ist.
Dies hat Auswirkungen auf die Anerkennung und den Verkehr der Urkunde in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Entscheidungsgründe des EuGH:
Folgen des Urteils:
Fazit:
Das EuGH-Urteil C-658/17 hat die rechtliche Einordnung der polnischen „Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung“ innerhalb der EU geklärt.
Durch die Einstufung als „öffentliche Urkunde“ wird der Verkehr dieser Urkunden innerhalb der EU erleichtert und die Rechte der Erben gestärkt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.