Europäischer Gerichtshof entscheidet über Online-Glücksspiel in Deutschland
EuGH – C-440/23
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen ein komplexes juristisches Thema näherbringen, das vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird.
Es geht um die Frage, ob Deutschland bestimmte Regeln für Online-Glücksspiele beibehalten darf oder ob diese Regeln gegen europäisches Recht verstoßen.
Darum geht es konkret: Online-Automatenspiele und das deutsche Recht
Stellen Sie sich vor, ein Anbieter von Online-Glücksspielen hat in Malta eine gültige Lizenz, um seine Dienste anzubieten.
In Deutschland ist es aber generell verboten, Online-Automatenspiele zu veranstalten.
Ein maltesisches Unternehmen und ein deutsches Unternehmen für Sportwetten streiten nun vor einem maltesischen Gericht darüber, ob dieses deutsche Verbot mit dem europäischen Recht vereinbar ist.
Das maltesische Gericht hat deshalb den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten.
Das Gericht in Malta hat dem Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen gestellt, die wir für Sie vereinfacht haben:
Diese Fragen zeigen, dass es im Bereich des Online-Glücksspiels viele rechtliche Unsicherheiten gibt.
Der Europäische Gerichtshof wird nun prüfen, ob die deutschen Regeln mit dem europäischen Recht vereinbar sind.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Anbieter und Nutzer von Online-Glücksspielen in Deutschland haben.
Wir von RA und Notar Krau werden die Entwicklungen in diesem Fall aufmerksam verfolgen und Sie über die Ergebnisse informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.