Europäisches Nachlasszeugnis – Ablauf der Gültigkeitsfrist nach Antragstellung beim Grundbuchamt

Februar 23, 2020

Europäisches Nachlasszeugnis – Ablauf der Gültigkeitsfrist nach Antragstellung beim Grundbuchamt

KG Berlin 1 W 161/19

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
  2. Sachverhalt
    • 2.1. Grundbuchlage
    • 2.2. Antragstellung und Bezug auf das Europäische Nachlasszeugnis
  3. Rechtliche Würdigung
    • 3.1. Zwischenverfügungen des Grundbuchamts
    • 3.2. Beschwerde der Beteiligten
  4. Europäisches Nachlasszeugnis
    • 4.1. Rechtsgrundlagen und Zweck
    • 4.2. Gültigkeitsfristen und Verlängerung
    • 4.3. Beweiskraft im Grundbuchverfahren
  5. Entscheidung des KG Berlin
    • 5.1. Begründung der Entscheidung
    • 5.2. Rechtliche Einordnung der Gültigkeitsfrist
  6. Zusammenfassung und Ausblick
  7. Tenor der Entscheidung
    • 7.1. Zurückweisung der Beschwerde
    • 7.2. Zulassung der Rechtsbeschwerde
    • 7.3. Festsetzung des Verfahrenswerts

Europäisches Nachlasszeugnis – Ablauf der Gültigkeitsfrist nach Antragstellung beim Grundbuchamt

Dieser Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin vom 3. September 2019 befasst sich mit der Frage, ob eine beglaubigte Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)

noch als Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren dienen kann, wenn die Gültigkeitsfrist der Abschrift nach Antragstellung beim Grundbuchamt,

aber vor der Eintragung im Grundbuch abgelaufen ist.

Sachverhalt

Die Beteiligten hatten ein Grundstück erworben und die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Vormerkung beantragt.

Zum Nachweis ihrer Erbenstellung legten sie eine beglaubigte Abschrift eines ENZ vor.

Die Gültigkeitsfrist dieser Abschrift war zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen, endete jedoch bevor das Grundbuchamt über den Antrag entschied.

Kernaussagen des Beschlusses

Das KG Berlin entschied, dass die beglaubigte Abschrift des ENZ nach Ablauf der Gültigkeitsfrist nicht mehr als Nachweis

der Erbfolge dienen kann und wies die Beschwerde der Beteiligten zurück.

Zentrale Punkte des Beschlusses:

Europäisches Nachlasszeugnis – Ablauf der Gültigkeitsfrist nach Antragstellung beim Grundbuchamt

  • Gültigkeitsfrist des ENZ: Beglaubigte Abschriften eines ENZ sind nur für sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Verlängerung beantragt oder eine neue Abschrift ausgestellt werden.
  • Beweiskraft im Grundbuchverfahren: Ein ENZ hat im Grundbuchverfahren die gleiche Beweiskraft wie ein Erbschein. Es dient dem Nachweis der Erbfolge und der Rechte des Erben.
  • Zeitpunkt der Eintragung: Für die Wirksamkeit des ENZ als Nachweis der Erbfolge ist der Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten: Die materiellrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit von Willenserklärungen nach Ablauf einer Frist (§ 878 BGB) sind im Verfahrensrecht nicht anwendbar.
  • Kontrollfunktion der Ausstellungsbehörde: Die Gültigkeitsfrist des ENZ dient der Kontrolle der Ausstellungsbehörde über die von ihr ausgestellten Abschriften.

Wesentliche Argumente des Gerichts:

  • Gesetzliche Regelung: Art. 70 Abs. 3 Satz 1 EUErbVO bestimmt, dass beglaubigte Abschriften eines ENZ nur für sechs Monate gültig sind.
  • Beweiskraft: Das ENZ dient im Grundbuchverfahren dem Nachweis der Erbfolge und der Rechte des Erben. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist verliert es diese Beweiskraft.
  • Zeitpunkt der Eintragung: Für die Wirksamkeit des ENZ ist der Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch maßgeblich, da das Grundbuchamt alle Hindernisse bis zur Erledigung des Antrags beachten muss.
  • Keine Analogie zu § 878 BGB: Die materiellrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit von Willenserklärungen nach Ablauf einer Frist sind im Verfahrensrecht nicht anwendbar.
  • Kontrollfunktion: Die Gültigkeitsfrist des ENZ dient der Kontrolle der Ausstellungsbehörde.

Europäisches Nachlasszeugnis – Ablauf der Gültigkeitsfrist nach Antragstellung beim Grundbuchamt

Bedeutung des Beschlusses

Dieser Beschluss stellt klar, dass die Gültigkeitsfrist einer beglaubigten Abschrift eines ENZ im Grundbuchverfahren strikt zu beachten ist.

Auch wenn die Frist nach Antragstellung, aber vor der Eintragung im Grundbuch abläuft, kann die Abschrift nicht mehr als Nachweis der Erbfolge dienen.

Praktische Auswirkungen

Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Verwendung von ENZ im Grundbuchverfahren.

Es ist wichtig, die Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift im Blick zu behalten und rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen oder eine neue Abschrift ausstellen zu lassen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Der Beschluss verweist auf die Möglichkeit, die Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift zu verlängern oder eine neue Abschrift zu erhalten.
  • Der Beschluss lässt die Frage offen, ob die Fristversäumnis geheilt werden kann, wenn die Eintragung im Grundbuch innerhalb der ursprünglichen Gültigkeitsfrist erfolgt wäre.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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