Europäisches Nachlasszeugnis – Ablauf der Gültigkeitsfrist nach Antragstellung beim Grundbuchamt
KG Berlin 1 W 161/19
noch als Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren dienen kann, wenn die Gültigkeitsfrist der Abschrift nach Antragstellung beim Grundbuchamt,
aber vor der Eintragung im Grundbuch abgelaufen ist.
Sachverhalt
Die Beteiligten hatten ein Grundstück erworben und die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Vormerkung beantragt.
Zum Nachweis ihrer Erbenstellung legten sie eine beglaubigte Abschrift eines ENZ vor.
Die Gültigkeitsfrist dieser Abschrift war zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen, endete jedoch bevor das Grundbuchamt über den Antrag entschied.
Kernaussagen des Beschlusses
Das KG Berlin entschied, dass die beglaubigte Abschrift des ENZ nach Ablauf der Gültigkeitsfrist nicht mehr als Nachweis
der Erbfolge dienen kann und wies die Beschwerde der Beteiligten zurück.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Wesentliche Argumente des Gerichts:
Bedeutung des Beschlusses
Dieser Beschluss stellt klar, dass die Gültigkeitsfrist einer beglaubigten Abschrift eines ENZ im Grundbuchverfahren strikt zu beachten ist.
Auch wenn die Frist nach Antragstellung, aber vor der Eintragung im Grundbuch abläuft, kann die Abschrift nicht mehr als Nachweis der Erbfolge dienen.
Praktische Auswirkungen
Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Verwendung von ENZ im Grundbuchverfahren.
Es ist wichtig, die Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift im Blick zu behalten und rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen oder eine neue Abschrift ausstellen zu lassen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.