Europäisches Nachlasszeugnis als Nachweis im Grundbuchverfahren
OLG Bremen – 3 W 10/24
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Kernaussage:
Ein Europäisches Nachlasszeugnis kann auch dann als Nachweis im Grundbuchverfahren dienen, wenn das Formblatt nicht vollständig ausgefüllt ist,
sofern die fehlenden Angaben aus einer beigefügten Erklärung des Notars hervorgehen.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer beantragte seine Eintragung als Eigentümer eines Wohnungsgrundstücks, dessen vorherige Eigentümerin in Spanien verstorben war.
Das Grundbuchamt lehnte die Eintragung ab, da das vorgelegte Europäische Nachlasszeugnis unvollständig ausgefüllt war und wichtige Informationen fehlten.
Entscheidung des Gerichts:
Das Oberlandesgericht Bremen entschied, dass das Europäische Nachlasszeugnis auch dann gültig ist, wenn fehlende Angaben in einer beigefügten notariellen Erklärung enthalten sind.
Das Grundbuchamt muss das Zeugnis akzeptieren und die Erbfolge des Beschwerdeführers anerkennen.
Gründe:
Diese Entscheidung unterstreicht die Flexibilität bei der Anwendung der formalen Anforderungen an das Europäische Nachlasszeugnis,
solange der Zweck der Verordnung, die grenzüberschreitende Rechtsnachfolge zu erleichtern, gewahrt bleibt.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein einheitlicher Nachweis der Erbenstellung, der in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich) anerkannt wird.
Es wurde durch die EU-Erbrechtsverordnung eingeführt, um die Abwicklung von Erbsachen mit Auslandsbezug innerhalb der EU zu erleichtern.
Vorteile des Europäischen Nachlasszeugnisses:
Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses:
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Fazit:
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung der Abwicklung von Erbsachen mit Auslandsbezug innerhalb der EU.
Es erleichtert Erben den Nachweis ihrer Rechte und die Verwaltung von Nachlassvermögen im Ausland.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.