Europäisches Nachlasszeugnis – EuGH C‑354/21

Oktober 9, 2023

Europäisches Nachlasszeugnis – EuGH C‑354/21

„Vorlage zur Vorabentscheidung

– Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

– Europäisches Nachlasszeugnis

– Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Art. 1 Abs. 2 Buchst. l

– Anwendungsbereich – Art. 68

– Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses

– Art. 69 Abs. 5

– Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses

– Unbewegliches Nachlassvermögen, das in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist als dem des Erbfalls

– Eintragung dieses unbeweglichen Vermögensgegenstands in das Grundbuch dieses Mitgliedstaats

– Gesetzliche Voraussetzungen für diese Eintragung gemäß dem Recht dieses Mitgliedstaats

– Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014

– Zwingender Charakter des Formblatts V im Anhang 5 dieser Durchführungsverordnung“

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Das vorlegende Gericht befasst sich mit der Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an das Europäische Nachlasszeugnis.

Ein deutscher Staatsbürger, der in Litauen geerbtes Vermögen ins Grundbuch eintragen möchte, erhielt ein Europäisches Nachlasszeugnis, das jedoch bestimmte Angaben zur Identifizierung des Erbteils nicht enthielt.

Das Gericht prüft, ob das Europäische Nachlasszeugnis den litauischen Anforderungen entspricht und ob das litauische Grundbuchamt es akzeptieren muss.

Die Vorlagefrage im Fall C‑354/21 betrifft die Ablehnung eines Antrags auf Eintragung eines Vermögensgegenstands in das litauische Grundbuch aufgrund eines Europäischen Nachlasszeugnisses ohne Angaben zur Identifizierung des Gegenstands.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 es einem Mitgliedstaat nicht verbietet, solche Anträge abzulehnen, wenn das Europäische Nachlasszeugnis den Vermögensgegenstand nicht identifiziert.

Dies hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Zeugnisses in Bezug auf andere darin bescheinigte Elemente wie die Erbenstellung.


Inhaltsverzeichnis:

  • Einleitung
  • Hintergrund
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Vorlage zur Vorabentscheidung
  • Rechtliche Fragestellung
  • Entscheidung des EuGH
  • Fazit

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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