Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses – Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen – EuGH Rechtssache C‑55/23 Jurtukała
In der Rechtssache C‑55/23 Jurtukała geht es um die Auslegung von Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, die die Zuständigkeit in Erbsachen regelt.
Die Frage ist, ob diese Regelung nur dann anwendbar ist, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem nicht durch die Verordnung gebundenen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat hatte.
Das nationale Gericht, das zuerst entschied, wurde von einem übergeordneten Gericht aufgehoben, aber es hält die Auslegung des Unionsrechts
für falsch und fragt, ob es trotzdem an die Entscheidung des übergeordneten Gerichts gebunden ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt klar, dass das nationale Gericht, wenn es Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts aufwirft, uneingeschränktes Recht zur Vorlage an den EuGH hat.
Ein EuGH-Urteil im Vorabentscheidungsverfahren bindet das nationale Gericht hinsichtlich der Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts und erfordert,
dass das nationale Gericht die nationale Regelung entsprechend anwendet.
Es ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn ein nationales Gericht an die rechtliche Beurteilung eines übergeordneten nationalen Gerichts gebunden ist,
wenn diese Beurteilung dem Unionsrecht widerspricht.
Nationale Gerichte müssen gefestigte Rechtsprechung ändern, wenn sie auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die dem Unionsrecht nicht entspricht.
A. Hintergrund und Zielsetzung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012
I. Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
B. Zuständigkeitsregelungen in Erbsachen
C. Subsidiäre Zuständigkeit gemäß Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung
II. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
A. Die Bedeutung der Anerkennung und Vollstreckung in grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen
B. Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf die Auslegung des Unionsrechts
III. EuGH Rechtssache C‑55/23 Jurtukała
A. Zusammenfassung des Falles
B. Vorlagefragen an den EuGH
C. Entscheidung des EuGH und deren Auswirkungen
IV. Zusammenfassung von RA und Notar Krau
A. Bedeutung der EuGH-Rechtssache C‑55/23 Jurtukała
B. Auswirkungen auf die Auslegung des Unionsrechts und nationale Regelungen
C. Notwendigkeit, gefestigte Rechtsprechung zu ändern, wenn sie dem Unionsrecht widerspricht
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.