Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Wann liegt grober Undank vor?

November 6, 2025

Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Wann liegt grober Undank vor?

Juristisch liegt grober Undank ($ 530 BGB) vor, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers schuldig macht, die objektiv und subjektiv eine grobe Undankbarkeit erkennen lässt. Es ist immer eine Gesamtwürdigung aller Umstände nötig.


Typische Fallbeispiele aus der Rechtsprechung

Die Gerichte sind sich einig, dass nicht jede Unhöflichkeit oder jeder Familienstreit ausreicht. Es muss schon „ein Schlag ins Gesicht“ der Dankbarkeit sein.

  • Körperliche Gewalt und Bedrohungen:
    • Tätliche Angriffe auf den Schenker, wie ihn in den Schwitzkasten nehmen oder stoßen.
    • Morddrohungen oder andere schwere Drohungen gegen den Schenker oder dessen Angehörige.
  • Schwere Beleidigungen und Verleumdungen:
    • Schwere Beleidigungen oder Beschimpfungen, die eine tiefgreifende Missachtung des Schenkers zeigen.
    • Haltlose Strafanzeigen oder Verleumdungen, die den Ruf des Schenkers schädigen.
  • Verletzung von Pflichten (oft im Zusammenhang mit Immobilienschenkungen):
    • Ein Beschenkter, der ein mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht belastetes Grundstück erhält, fügt dem Schenker durch Betrug oder Untreue erheblichen finanziellen Schaden zu (z.B. indem er vorsätzlich Kredite aufnimmt, die das Grundstück gefährden).
    • Die Weigerung, im Notfall notwendige Unterstützung zu leisten, obwohl dies zumutbar und vom Schenker erwartet worden wäre (Wobei hier die subjektive Motivation des Beschenkten eine große Rolle spielt – wurde aus Fürsorge gehandelt, liegt kein Undank vor).

Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Wann liegt grober Undank vor?


Was oft nicht als grober Undank gilt:

  • Emotionale Überreaktionen/Affekthandlungen: Wenn jemand im hitzigen Streit emotional überreagiert, aber keine dauerhafte undankbare Gesinnung erkennbar ist (BGH-Rechtsprechung).
  • Kontakt- oder Kommunikationsabbrüche (je nach Einzelfall, aber für sich genommen oft nicht ausreichend).
  • Leichte Kritik an der Schenkung oder allgemeiner Familienstreit ohne die oben genannten „schweren Verfehlungen“.

Fazit: Man muss schon ordentlich über die Stränge schlagen, um eine Schenkung zu riskieren. Einmal „Danke“ vergessen reicht definitiv nicht aus

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