Fallbeispiele aus der Rechtsprechung: Wann liegt grober Undank vor?
Juristisch liegt grober Undank ($ 530 BGB) vor, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers schuldig macht, die objektiv und subjektiv eine grobe Undankbarkeit erkennen lässt. Es ist immer eine Gesamtwürdigung aller Umstände nötig.
Die Gerichte sind sich einig, dass nicht jede Unhöflichkeit oder jeder Familienstreit ausreicht. Es muss schon „ein Schlag ins Gesicht“ der Dankbarkeit sein.
Fazit: Man muss schon ordentlich über die Stränge schlagen, um eine Schenkung zu riskieren. Einmal „Danke“ vergessen reicht definitiv nicht aus