Falsche Angaben im Erbscheinverfahren Kostenpflicht für Antragsteller

März 10, 2025

Falsche Angaben im Erbscheinverfahren Kostenpflicht für Antragsteller

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Januar 2025 – 6 W 156/24

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem aktuellen Beschluss (6 W 156/24) entschieden, dass einem Antragsteller, der im Erbscheinverfahren falsche Angaben macht,

die außergerichtlichen Kosten der beteiligten gesetzlichen Erben auferlegt werden können.

Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung korrekter Angaben in Erbscheinverfahren und die potenziellen finanziellen Konsequenzen bei Falschdarstellungen.

Der Fall im Detail

Eine Frau beantragte nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Sie stützte ihren Antrag auf ein Testament, in dem ihre Mutter sie als Alleinerbin einsetzte.

Jedoch machte die Antragstellerin falsche Angaben bezüglich der Errichtung des Testaments.

Sie versicherte eidesstattlich, dass das Testament von ihrer Mutter eigenhändig verfasst wurde.

In Wirklichkeit hatte jedoch die Tochter das Testament geschrieben und ihre Mutter lediglich unterschreiben lassen.

Falsche Angaben im Erbscheinverfahren Kostenpflicht für Antragsteller

Die Bedeutung der Eigenhändigkeit

Die falschen Angaben der Antragstellerin betrafen einen wesentlichen Punkt im Erbrecht: die Eigenhändigkeit eines Testaments.

Nach § 2247 BGB muss ein Testament, das nicht notariell beurkundet ist, vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden.

Das bedeutet, dass der Erblasser den gesamten Text des Testaments handschriftlich verfassen muss.

Die bloße Unterschrift unter einen von einer anderen Person verfassten Text reicht nicht aus.

Im vorliegenden Fall war das Testament aufgrund der fehlenden Eigenhändigkeit unwirksam.

Statt der im Testament vorgesehenen Alleinerbschaft trat die gesetzliche Erbfolge ein.

Das bedeutete, dass die Antragstellerin das Erbe mit ihren Geschwistern teilen musste.

Die Kostenentscheidung des Oberlandesgerichts Celle

Im Erbscheinverfahren vor dem Amtsgericht Neustadt wurden die falschen Angaben der Antragstellerin aufgedeckt.

Die Geschwister der Antragstellerin hatten Anwälte beauftragt, um gegen den unberechtigten Erbscheinsantrag vorzugehen.

Sie forderten die Erstattung ihrer Anwaltskosten.

Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass die Antragstellerin neben den Gerichtskosten auch die außergerichtlichen Anwaltskosten ihrer Geschwister tragen muss.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Antragstellerin durch ihre falschen Angaben einen unnötigen und kostspieligen Rechtsstreit verursacht habe.

Falsche Angaben im Erbscheinverfahren Kostenpflicht für Antragsteller

Rechtliche Grundlagen der Kostenentscheidung

Die Kostenentscheidung des Oberlandesgerichts Celle stützt sich auf § 81 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Diese 1 Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, die Kosten des Verfahrens einem Beteiligten aufzuerlegen, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.  

Fazit

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle macht deutlich, dass falsche Angaben im Erbscheinverfahren erhebliche finanzielle Konsequenzen haben können.

Antragsteller sind verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu machen.

Andernfalls riskieren sie, nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Anwaltskosten der anderen Beteiligten tragen zu müssen.

Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit der Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben in einem Testament sowie eines Antrages eines Erbscheins.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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