familiengerichtliche Genehmigung gemäß § 1643 BGB

August 10, 2017

familiengerichtliche Genehmigung gemäß § 1643 BGB

selektive Ausschlagung,

Erteilung eines Erbscheins

OLG Hamm 15 W 374/13

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 13.12.2013 entschieden, dass die von Eltern als gesetzliche Vertreter
ihrer minderjährigen Kinder erklärte selektive Ausschlagung einer Erbschaft der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 BGB bedarf.

Sachverhalt:

Die Erblasserin hinterließ ihren Ehemann und drei Kinder.

familiengerichtliche Genehmigung gemäß § 1643 BGB

Eines der Kinder (Q) schlug die Erbschaft für sich und für eines ihrer beiden minderjährigen Kinder (Beteiligter zu 1) aus,

während das andere Kind (Beteiligter zu 3) die Erbschaft annahm.

Der Ehemann der Erblasserin beantragte daraufhin die Erteilung eines Erbscheins, der die gesetzliche Erbfolge unter Berücksichtigung der Ausschlagungen abbildete.

Später beantragte er die Einziehung des Erbscheins, da die für den Beteiligten zu 1 erklärte Ausschlagung mangels familiengerichtlicher Genehmigung unwirksam sei.

Entscheidung:

Das OLG Hamm gab dem Antrag auf Einziehung des Erbscheins statt.

Begründung:

OLG Hamm 15 W 374/13

  • Selektive Ausschlagung: Die Eltern hatten die Erbschaft für eines ihrer Kinder ausgeschlagen, während das andere Kind die Erbschaft annahm. Dies wird als selektive Ausschlagung bezeichnet.

  • Familiengerichtliche Genehmigung: Nach § 1643 Abs. 2 Satz 1 BGB bedarf die Ausschlagung einer Erbschaft durch die gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen der familiengerichtlichen Genehmigung.

  • Ausnahme: Eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht besteht nach § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn die Eltern die Erbschaft für alle ihre Abkömmlinge ausschlagen.

  • Keine Ausnahme bei selektiver Ausschlagung: Nach der h.M. greift die Ausnahme nicht ein, wenn die Eltern die Erbschaft nur für einen Teil ihrer Abkömmlinge ausschlagen. Dies begründet sich damit, dass die gesetzliche Vermutung eines Interessengleichklangs zwischen Eltern und Kindern bei selektiver Ausschlagung widerlegt ist.

  • Unwirksamkeit der Ausschlagung: Da die familiengerichtliche Genehmigung fehlte, war die für den Beteiligten zu 1 erklärte Ausschlagung schwebend unwirksam und wurde mit Ablauf der Ausschlagungsfrist endgültig unwirksam.

  • Kein Einfluss der Volljährigkeit: Auch die Volljährigkeit des Beteiligten zu 1 während des Laufes der Ausschlagungsfrist führte nicht zur Wirksamkeit der Ausschlagung, da die Genehmigungspflicht in diesem Fall auf den Volljährigen übergeht.

Fazit:

Der Beschluss des OLG Hamm verdeutlicht, dass die selektive Ausschlagung einer Erbschaft durch die gesetzlichen

Vertreter eines Minderjährigen der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.

Dies dient dem Schutz des Kindes, da die Eltern bei einer selektiven Ausschlagung möglicherweise nicht im besten Interesse des Kindes handeln.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Februar 15, 2025
Geschäftswert für Erstellung NachlassverzeichnisZusammenfassung des Beschlusses des LG Stuttgart vom 29.10.2024 (19 OH 22/23)RA und Notar …
Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Februar 15, 2025
Anforderungen an PflichtteilsentziehungsgrundRA und Notar KrauDas Urteil des LG München I vom 24.07.2024 (3 O 3026/24) befasst sich mit de…
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Februar 15, 2025
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte ErbenOLG Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2024 – 3 W 17/24RA und Notar KrauAusgangslage:Nac…