Fehlende Eignung der als Betreuer vorgeschlagenen Person in einem Aufgabenkreis
BGH, Beschluss vom 22.4.2015 – XII ZB 577/14
Hier finden Sie eine ausführliche und verständliche Zusammenfassung des BGH-Beschlusses vom 22. April 2015 (Az. XII ZB 577/14). In dieser Zusammenfassung erkläre ich Ihnen die rechtlichen Hintergründe und die Bedeutung des Urteils für betroffene Personen und ihre Angehörigen.
Wenn ein Mensch eine gesetzliche Betreuung benötigt, hat er das Recht, eine Person vorzuschlagen. Das Gericht muss diesen Vorschlag normalerweise beachten. In dem hier besprochenen Fall ging es um eine wichtige Frage: Was passiert, wenn die vorgeschlagene Person zwar für manche Aufgaben geeignet ist, für andere jedoch nicht?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen. Wenn die Wunschperson für einen bestimmten Teilbereich (zum Beispiel die Gesundheit) nicht geeignet ist, darf das Gericht nicht einfach den gesamten Wunsch ablehnen. Es muss stattdessen prüfen, ob eine Mitbetreuung sinnvoll ist. Das bedeutet, dass zwei Betreuer bestellt werden, die sich die Aufgaben teilen.
Im Mittelpunkt steht eine Frau, die im Jahr 1965 geboren wurde. Sie leidet an einer schweren körperlichen Erkrankung (spastische Spinalparalyse) und hat zudem kognitive Störungen. Da sie ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann, lebt sie in einem Pflegeheim.
Das Pflegeheim regte eine offizielle Betreuung an, weil die Zusammenarbeit mit den Angehörigen schwierig war. Die Mutter der Betroffenen wollte die Betreuung übernehmen. Auch die Tochter wünschte sich ihre Mutter als Betreuerin. Das Amtsgericht sah dies jedoch anders. Es bestellte einen fremden Berufsbetreuer für alle wichtigen Bereiche wie Finanzen, Gesundheit und Behörden.
Die Mutter wehrte sich dagegen vor dem Landgericht. Das Landgericht lehnte ihren Antrag jedoch ab. Die Richter dort waren der Meinung, die Mutter sei für die Gesundheitsfürsorge nicht geeignet. Da dieser Bereich eng mit anderen Bereichen (wie dem Geld oder dem Wohnort) verknüpft sei, dürfe sie auch diese Aufgaben nicht übernehmen.
Der Fall landete schließlich beim Bundesgerichtshof. Die obersten Richter kritisierten die Entscheidung des Landgerichts deutlich. Sie erklärten, dass die Wünsche der Betroffenen ein sehr hohes Gut sind.
Nach dem Gesetz (§ 1897 BGB) muss das Gericht dem Vorschlag der betroffenen Person folgen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Vorschlag dem Wohl der Person massiv widerspricht. Wenn jemand also seine Mutter als Betreuerin möchte, ist das Gericht grundsätzlich an diesen Wunsch gebunden.
Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Mutter für die Gesundheitssorge ungeeignet war. Der BGH akzeptierte diesen Punkt zwar. Aber die Richter bemängelten die Schlussfolgerung, dass die Mutter deshalb für gar nichts geeignet sei. Nur weil eine Person im Bereich Medizin oder Pflege überfordert ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sie nicht die Finanzen oder die Post verwalten kann.
Ein zentraler Punkt des Urteils ist die sogenannte Mitbetreuung. Hier zeigt sich die Hilfsbereitschaft des Gesetzes gegenüber dem Bürgerwillen.
Der BGH betonte, dass das Gericht die Aufgabenbereiche aufteilen kann. Wenn die Mutter für die Gesundheit nicht geeignet ist, kann dafür ein Berufsbetreuer eingesetzt werden. Für die Vermögenssorge oder Behördenangelegenheiten könnte jedoch weiterhin die Mutter zuständig sein.
Durch diese Teilung wird der Wille der betroffenen Frau so weit wie möglich respektiert. Sie bekommt ihre Wunschperson (die Mutter) für die Bereiche, in denen es rechtlich vertretbar ist. Gleichzeitig wird ihr Wohl geschützt, indem für die schwierigen medizinischen Fragen ein Profi eingesetzt wird.
Der BGH hat den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Das Landgericht muss nun genauer prüfen:
Dieses Urteil ist eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts. Es verhindert, dass Gerichte pauschal „Nein“ zu Angehörigen sagen, nur weil es in einem Teilbereich Probleme gibt. Es zwingt die Behörden dazu, genau hinzuschauen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.
Hier sind die wichtigsten Punkte noch einmal kurz für Sie aufgelistet:
Dieses Urteil sorgt dafür, dass Menschen trotz ihrer Einschränkungen so viel Einfluss wie möglich darauf haben, wer über ihr Leben bestimmt. Es ist ein Sieg für die familiäre Betreuung und gegen eine unnötige Bürokratisierung durch reine Berufsbetreuung.
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