Fehlerhafte Angaben über Verheiratung im Testament
OLG München 31 Wx 12/08
Anfechtung eines notariellen Testamentes,
Fehlerhafte Angaben über Verheiratung, Irrtum, Erbscheinsantrag
Ein Erblasser hatte in einem notariellen Testament eine Bekannte als Alleinerbin eingesetzt und dabei angegeben, nicht verheiratet zu sein.
Tatsächlich war er jedoch verheiratet.
Seine Ehefrau focht das Testament an und beantragte die Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Rechtliche Würdigung:
Das Oberlandesgericht (OLG) München musste entscheiden, ob die Anfechtung des Testaments wegen Irrtums des Erblassers über seinen Familienstand begründet war.
Entscheidung:
Das OLG München wies die weitere Beschwerde der Ehefrau zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts,
wonach das Testament wirksam ist und die Bekannte Alleinerbin ist.
Begründung:
Anfechtungsgrund: Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser bei der Errichtung im Irrtum über einen für die Erbfolge wesentlichen Umstand war.
Feststellungslast: Die Last, das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes zu beweisen, trägt derjenige, der sich auf die Anfechtung beruft.
Kein Irrtum des Erblassers: Das Landgericht hatte nach Durchführung einer Beweisaufnahme festgestellt, dass der Erblasser nicht im Irrtum über den Bestand seiner Ehe war. Er hatte sich bewusst gegenüber Dritten als nicht verheiratet bezeichnet, obwohl er wusste, dass seine Ehe formal noch bestand.
Distanzierung von der Ehefrau: Die falsche Angabe des Familienstands im Testament konnte als Ausdruck der Distanzierung des Erblassers von seiner Ehefrau gewertet werden.
Beweiskraft der notariellen Urkunde: Die notarielle Urkunde beweist zwar die abgegebenen Erklärungen, nicht aber deren inhaltliche Richtigkeit. Die falsche Angabe im Testament konnte daher auch bewusst erfolgt sein.
Keine weitere Beweisaufnahme erforderlich: Das Landgericht war nicht verpflichtet, weitere Zeugen zu vernehmen, da deren Aussagen keine neuen Erkenntnisse erwarten ließen.
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung eines Testaments wegen Irrtums.
Der Anfechtende muss beweisen, dass der Erblasser bei der Testamentserrichtung tatsächlich im Irrtum über einen wesentlichen Umstand war.
Im vorliegenden Fall konnte die Ehefrau nicht beweisen, dass ihr Ehemann sich über den Bestand seiner Ehe irrte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.