Fehlerhafte Bankberatung bei Immobilienfonds-Anlage
LG Stuttgart, 15.05.2025 – 12 O 287/24
RA und Notar Krau
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass Banken ihre Kunden umfassend und verständlich aufklären müssen, besonders bei unerfahrenen Anlegern.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten Geld anlegen und suchen eine sichere Option.
Genau das wollte auch die Kundin in dem vom Landgericht Stuttgart entschiedenen Fall.
Sie bat ihre Bank um Rat, da sie 20.000 Euro für mehr als fünf Jahre anlegen wollte. Ihr war vor allem Sicherheit und leichter Zugriff aufs Geld wichtig.
Sie war bereit, kleine Schwankungen zu akzeptieren, aber große Risiken wollte sie nicht eingehen.
Die Bankmitarbeiterin schlug vier verschiedene Anlagen vor, jeweils 5.000 Euro:
einen Aktienfonds (Risikoklasse 3)
ein Zertifikat (Risikoklasse 3)
einen offenen Immobilienfonds (Risikoklasse 1)
ein Festgeld für drei Jahre (sehr sicher)
Die Kundin hatte mit Fonds und Zertifikaten keine Erfahrung. Die Bank notierte, dass man verschiedene Anlagen empfahl, um das Risiko zu streuen.
Die Bank stufte den Immobilienfonds in die Risikoklasse 1 ein – also als sehr sicher. Unsere Klientin ging davon aus, dass dieser Fonds ähnlich sicher ist wie ein Festgeld.
So hätte sie zwei sichere und zwei risikoreichere Anlagen gehabt. Das klang für sie nach einer guten Mischung.
Doch der Schein trügte:
Ein offener Immobilienfonds ist nicht so sicher wie ein Festgeldkonto.
Der Wert von Immobilien kann schwanken. Auch Fehlentscheidungen des Fondsmanagements sind möglich. Die Bank wusste das.
Das Landgericht Stuttgart sah hier einen klaren Beratungsfehler. Die Bank hat die Pflicht verletzt, richtig zu beraten.
Sie hat der Klientin den Eindruck vermittelt, der Immobilienfonds sei so sicher wie ein Festgeld. Das war falsch, besonders weil die Klientin unerfahren war.
Deshalb muss die Bank unserer Klientin jetzt 5.095 Euro zurückzahlen. Im Gegenzug gibt die Klientin ihre Anteile am Immobilienfonds an die Bank ab.
Einen Ausgleich für entgangenen Gewinn bekam sie jedoch nicht, da nicht klar war, in welche andere, sichere Anlage sie sonst investiert hätte.
Dieses Urteil zeigt deutlich: Banken müssen ihre Kunden verständlich und ehrlich beraten. Wenn Sie unerfahren sind, muss die Bank besonders genau aufklären.
Lassen Sie sich nicht von scheinbar sicheren Risikoklassen täuschen.
Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Ihnen etwas zu gut oder zu sicher klingt, fragen Sie nach. Es ist Ihr Geld, und Sie haben das Recht auf eine transparente Beratung.
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.