Fehlerhafte Dokumentation Arbeitszeit – wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung – LAG Baden Württemberg Urteil 29.05.2018 – 19 Sa 61/17
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied am 29. Mai 2018 (Az. 19 Sa 61/17) über die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Stadt Mannheim,
der über Jahre hinweg fiktive Überstunden abgerechnet hatte, um den Wegfall von Erschwerniszuschlägen auszugleichen.
Die Kündigung wurde vom Arbeitgeber mit Arbeitszeitbetrug begründet.
Der Kläger, der seit 2008 bei der Stadt beschäftigt war, hatte monatlich sieben nicht geleistete Überstunden abgerechnet, um den Verlust der Zuschläge zu kompensieren.
Diese Vorgehensweise wurde von der Personalreferentin und seinem Vorgesetzten initiiert und gedeckt.
Trotz dieser schwerwiegenden Pflichtverletzung entschied das Gericht, dass die Kündigung unverhältnismäßig sei,
da der Kläger mit gutem Grund davon ausgehen konnte, dass ihm die Erschwerniszuschläge zustünden.
Außerdem hatte er auf Anraten der Personalreferentin gehandelt und sein Vorgesetzter hatte die Abrechnungen gebilligt.
Das Gericht betonte, dass eine Abmahnung vor der Kündigung entbehrlich sei, wenn der Arbeitnehmer sich darauf verlassen konnte, dass sein Handeln legitim war.
Zudem sei die Interessenabwägung zugunsten des Klägers ausgefallen, da dieser überobligatorische Leistungen erbracht hatte und von den Anweisungen seiner Vorgesetzten beeinflusst worden war.
Schließlich wies das Gericht die Berufung der Stadt Mannheim zurück und entschied, dass der Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiterzubeschäftigen sei.
Die Dokumentation der Arbeitszeit hat im deutschen Arbeitsrecht eine große Bedeutung und erfüllt verschiedene Funktionen:
1. Schutz der Arbeitnehmer:
2. Schutz der Arbeitgeber:
3. Rechtliche Grundlagen:
4. Möglichkeiten der Arbeitszeitdokumentation:
5. Zusätzliche Aspekte:
Fazit:
Die Dokumentation der Arbeitszeit ist im deutschen Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung.
Sie dient dem Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und trägt zur Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis bei.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.