Erbschaftsteuer Steuerbefreiung Familienheim – “Doppellebensmittelpunkt” – FG München – 4 K 3287/18 – Gerichtsbescheid vom 04.05.2020
Der Fall betrifft die Erbschaftsteuer und die Frage, ob der Kläger Anspruch auf die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes hat.
Der Erblasser, der Vater des Klägers, verstarb 2014.
Der Kläger erhielt das Wohnhaus seines Vaters als Vermächtnis.
Das Wohnhaus wurde von der Familie bis zum Auszug des Erblassers im Jahr 2011 als gemeinsames Familienheim genutzt.
Der Erblasser zog dann in ein anderes Haus und später nach Österreich.
Der Kläger behauptet, dass der Erblasser weiterhin einige Räume im ursprünglichen Familienheim nutzte und daher die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden sollte.
Das Gericht entschied, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllt sind, da der Erblasser seinen hauptsächlichen Wohnsitz anderswo hatte.
Die Revision wurde zugelassen.
Tenor:
I. Einleitung
A. Hintergrund
B. Sachverhalt
II. Rechtliche Fragestellung
III. Entscheidung des Finanzgerichts München
A. Prüfung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG
B. Ablehnung der Steuerbefreiung
C. Begründung der Ablehnung
IV. Zusammenfassung der Entscheidung
V. Schlussfolgerung VI. Revision
VII. Anhang: Vollständiger Text des Gerichtsurteils
A. Tatbestand
B. Entscheidungsgründe
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Beklagte bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer des Klägers zu Unrecht die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims
im Sinne der Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung (ErbStG) versagt hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.