Festsetzung Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben nach hinreichender Zeit zur Erbenermittlung – BFH II R 40/17

November 20, 2020

Festsetzung Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben nach hinreichender Zeit zur Erbenermittlung – BFH II R 40/17

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau:

  1. Einleitung
    • Überblick und Revisionsentscheidung
    • Hintergrund und Streitfall
  2. Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
    • Allgemeine Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben
    • Bestimmtheitsgebot des § 119 Abs. 1 AO
    • Steuerschuldnerschaft der unbekannten Erben
    • Pflichten und Rolle des Nachlasspflegers
  3. Erbenermittlung und Angemessene Zeiträume
    • Angemessener Zeitraum für die Erbenermittlung
    • Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörde
    • Besondere Schwierigkeiten bei der Erbenermittlung
  4. Bekanntgabe und Einspruchsverfahren
    • Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids
    • Einspruch des Nachlasspflegers und Änderung des Steuerbescheids
    • Rechtsgrundlagen und Verfahrensweise
  5. Gerichtliche Überprüfung und Schätzung
    • Überprüfung durch das Finanzgericht
    • Eigenständige Schätzungsbefugnis des Gerichts
    • Anforderungen und Kriterien für die Schätzung
  6. Begründung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)
    • Bewertung der Schätzung durch das Finanzgericht
    • Prüfung der Einhaltung von Schätzungsgrundsätzen
    • Bindung an tatsächliche Feststellungen
  7. Kosten und Revision
    • Kosten des Revisionsverfahrens
    • Schlussfolgerungen und Urteil des BFH
  8. Zusammenfassung und Ausblick
    • Wesentliche Ergebnisse
    • Bedeutung für zukünftige Fälle

Festsetzung Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben nach hinreichender Zeit zur Erbenermittlung – BFH II R 40/17

Sachverhalt:

Nach dem Tod eines Erblassers wurde ein Nachlasspfleger bestellt, da die Erben zunächst unbekannt waren.

Der Nachlasspfleger gab eine Erbschaftsteuererklärung ab.

Das Finanzamt setzte daraufhin die Erbschaftsteuer gegenüber den “unbekannten Erben” fest, wobei es die Anzahl der Erben und die Höhe ihrer Erbteile schätzte.

Der Nachlasspfleger legte Einspruch und Klage ein und machte geltend, dass eine Steuerfestsetzung gegenüber unbekannten Erben unzulässig sei.

Entscheidung des BFH:

Der BFH wies die Revision der Erben (die zwischenzeitlich ermittelt worden waren) zurück.

Die Steuerfestsetzung gegenüber den unbekannten Erben war zulässig.

Begründung:

Festsetzung Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben nach hinreichender Zeit zur Erbenermittlung – BFH II R 40/17

Der BFH führte aus, dass die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben zulässig ist, wenn dem Nachlasspfleger ausreichend Zeit zur Ermittlung der Erben eingeräumt wurde.

Zentrale Argumente des Gerichts:

  • Zulässigkeit der Steuerfestsetzung: Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln.   
  • Bestimmtheitsgebot: Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot (§ 119 Abs. 1 AO).
  • Schätzung: Das Finanzamt darf die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn es diese nicht ermitteln kann (§ 162 Abs. 1 AO).
  • Angemessene Frist: Für die Erbenermittlung ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen.
  • Besondere Schwierigkeiten: Bei besonderen Schwierigkeiten bei der Erbenermittlung kann der Zeitraum angemessen verlängert werden.
  • Bekanntgabe: Der Steuerbescheid ist dem Nachlasspfleger bekanntzugeben (§ 32 Abs. 2 ErbStG).
  • Nachprüfbarkeit: Die Schätzung des Finanzamts ist im Klageverfahren durch das Finanzgericht vollumfänglich nachprüfbar.
  • Eigene Schätzungsbefugnis: Das Finanzgericht hat eine eigene Schätzungsbefugnis (§ 96 Abs. 1 FGO).

Festsetzung Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben nach hinreichender Zeit zur Erbenermittlung – BFH II R 40/17

Fazit:

Der BFH hat entschieden, dass die Steuerfestsetzung gegenüber den unbekannten Erben zulässig war.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass das Finanzamt die Erbschaftsteuer auch dann festsetzen darf,

wenn die Erben noch nicht bekannt sind, sofern dem Nachlasspfleger ausreichend Zeit zur Ermittlung der Erben eingeräumt wurde.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

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