Festsetzung von Schenkungsteuer – Inländer – FG München 4 K 1286/18
Sachverhalt:
Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, verlegte seinen Wohnsitz im Jahr 2011 in die Schweiz.
Kurz darauf schenkte ihm seine Mutter, ebenfalls deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, ein Grundstück in der Schweiz.
Das deutsche Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, obwohl die Schenkung in der Schweiz steuerfrei war.
Der Kläger klagte gegen die Schenkungsteuerfestsetzung und machte geltend, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG verfassungswidrig und europarechtswidrig sei.
Problematik:
Entscheidung des FG München:
Das FG München wies die Klage ab.
Die Schenkungsteuerfestsetzung war rechtmäßig.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Es zeigt auf, dass diese Regelung sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Europarecht vereinbar ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.