BFH II B 61/19

Juni 8, 2022

BFH II B 61/19

Beschluss vom 12.01.2021

Feststellung eines Grundbesitzwerts

Besteuerung einer Anteilsvereinigung

Grunderwerbsteuer

RA und Notar Krau:

Kernaussage:

Der Beschluss befasst sich mit der Frage, ab wann ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids

zur Feststellung eines Grundbesitzwerts bestehen, wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert aufgrund von Altlasten geltend macht.

Der BFH entschied, dass diese Zweifel erst mit Vorlage eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren Werts entstehen.

BFH II B 61/19

Sachverhalt:

  • Das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert für Zwecke der Grunderwerbsteuer fest.
  • Die Antragstellerin machte geltend, dass der Wert aufgrund von Altlasten niedriger sei, und reichte eine Kostenschätzung ein.
  • Das Finanzamt erließ den Feststellungsbescheid und einen Grunderwerbsteuerbescheid.
  • Die Antragstellerin legte Einspruch ein und reichte später ein Sachverständigengutachten ein, das einen deutlich niedrigeren Wert bestätigte.
  • Das Finanzamt gewährte daraufhin Aussetzung der Vollziehung, jedoch erst ab dem Tag des Eingangs des Gutachtens.
  • Die Antragstellerin beantragte die Aussetzung der Vollziehung ab dem Tag der Fälligkeit der Grunderwerbsteuer, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Rechtliche Würdigung:

  • Aussetzung der Vollziehung: Die Aussetzung der Vollziehung setzt ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids voraus.
  • Ernstliche Zweifel: Ernstliche Zweifel bestehen, wenn gewichtige Gründe für die Unrechtmäßigkeit des Bescheids sprechen.
  • Bewertung von Grundstücken: Bei der Bewertung von Grundstücken ist grundsätzlich der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Wert anzusetzen.
  • Altlasten: Altlasten werden bei der Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nicht berücksichtigt.
  • Nachweis eines niedrigeren Werts: Ein niedrigerer Wert kann nachgewiesen werden, in der Regel durch ein Sachverständigengutachten.
  • Feststellungslast: Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen.

BFH II B 61/19

Entscheidung:

  • Der BFH wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück.
  • Das Finanzgericht hat die Aussetzung der Vollziehung zu Recht erst ab dem Tag des Eingangs des Gutachtens gewährt.

Besonderheiten:

  • Der Beschluss verdeutlicht die Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts aufgrund von Altlasten.
  • Er stellt klar, dass die bloße Behauptung von Altlasten nicht ausreicht, um ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids zu begründen.
  • Der Beschluss betont die Bedeutung des Sachverständigengutachtens als Nachweismittel.

Fazit:

Der Beschluss des BFH zeigt, dass Steuerpflichtige, die einen niedrigeren Grundstückswert

aufgrund von Altlasten geltend machen wollen, dies durch ein Sachverständigengutachten nachweisen müssen.

Andernfalls bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids und eine Aussetzung der Vollziehung kommt nicht in Betracht.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

roulette, casino, gambling

OLG Hamm 21 U 45/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 21 U 45/23Urteil vom 09.01.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Der Kläger verlangte von der Beklagten, einem Online-Glückss…
Top view of white vintage light box with TAXES inscription placed on stack of USA dollar bills on white surface

BFH V R 15/22

Dezember 1, 2024
BFH V R 15/22Urteil vom 05. September 2024RA und Notar KrauKeine Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) für extrem…
Anwaltskosten und Notarkosten bei der Erbschaftsteuer absetzen

BFH V R 36/21

Dezember 1, 2024
BFH V R 36/21Urteil vom 05. September 2024Versagung der Gemeinnützigkeit bei extremistischen OrganisationenRA und Notar KrauKernau…