Der Kläger begehrt die Feststellung seines Miterbenrechts hilfsweise seiner Stellung als Vermächtnisnehmer – BGH IV ZR 49/11
Sachverhalt:
Der Kläger verlangte die Feststellung seines Erbrechts nach der Erblasserin.
Die Erblasserin hatte in verschiedenen Testamenten mehrere Personen, darunter auch den Kläger, als Erben eingesetzt.
Der Beklagte machte geltend, dass die Testamente, auf die sich der Kläger berief, unwirksam seien, da die Erblasserin bei deren Errichtung testierunfähig gewesen sei.
Im Erbscheinsverfahren wurde dem Beklagten ein Erbschein erteilt, der ihn als Miterben auswies.
Problematik:
Entscheidung des BGH:
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess und die Anforderungen an die Verwertung von Gutachten.
Er zeigt auf, dass die Gerichte die Parteien auf die Verwertung von Gutachten hinweisen müssen und dass Zeugen, die in einem anderen Verfahren vernommen wurden,
im neuen Verfahren erneut vernommen werden müssen, wenn eine Partei dies beantragt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.