FG Berlin 5 K 5267/01

Juni 15, 2022

FG Berlin 5 K 5267/01, Urteil vom 28.01.2003 – Schenkungsteuerbescheide + Einspruchsentscheidung aufgehoben – § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG Familienwohnheim

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Das Finanzgericht Berlin (5. Senat) hat in seinem Urteil vom 28. Januar 2003 (FG Berlin 5 K 5267/01) die Schenkungsteuerbescheide vom 19. Januar und 24. April 2001 sowie die Einspruchsentscheidung vom 28. Juni 2001 aufgehoben.

Die Klage wurde aufgrund der Steuerfreiheit gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG für ein Familienwohnheim begründet.

Die Kosten trägt der Beklagte, und die Revision wurde zugelassen, da die Auslegung des Begriffs “Familienwohnheim” grundsätzliche Bedeutung hat.

Inhaltsverzeichnis:

FG Berlin 5 K 5267/01

I. Einleitung

  • Zusammenfassung des Urteils vom 28. Januar 2003
  • Schenkungsteuerbescheide und Einspruchsentscheidung aufgehoben
  • Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG auf ein Familienwohnheim

II. Tatbestand

  • Ehevertrag und Trennung der Klägerin und ihres Ehemannes
  • Übertragung eines Grundstücks und Vereinbarungen bezüglich des Hausrats und des Getrenntlebensunterhalts
  • Bestimmungen des Ehevertrags und die Schenkungsteuerfestsetzung durch den Beklagten
  • Einspruch der Klägerin und Änderungen durch den Beklagten
  • Klagebegründung und notarielle Ergänzungsvereinbarung

III. Anträge der Parteien

  • Klageantrag der Klägerin
  • Antrag des Beklagten

IV. Entscheidungsgründe

  • Begründung der Klageabweisung durch den Beklagten
  • Argumentation des Gerichts für die Aufhebung der Schenkungsteuerbescheide
  • Auslegung von § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG und die Bedeutung des Begriffs “Familienwohnheim”
  • Zulassung der Revision

V. Schlussfolgerung

  • Zusammenfassung der Schlüsselpunkte und Entscheidungen des Gerichts
  • Bedeutung der Urteilsauslegung für zukünftige Fälle
  • Zulassung der Revision und abschließende Bemerkungen

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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