FG Düsseldorf 4 K 2354/08 Erb, Urteil vom 23.03.2011 – bei Ermittlung steuerpflichtiger Erwerb Versicherungsleistung Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) berücksichtigt
In dem Fall ging es um die Ermittlung der Erbschaftsteuer.
Der Kläger hatte eine Rentenversicherung für seine verstorbene Ehefrau abgeschlossen und die Einmalzahlung geleistet.
Nach dem Tod seiner Frau erhielt er die Versicherungssumme.
Das Finanzamt berücksichtigte dies als Erwerb von Todes wegen und setzte Erbschaftsteuer fest.
Der Kläger klagte dagegen, argumentierte, dass die Einmalzahlung aus seinem Vermögen stammte, aber das Gericht entschied, dass es sich dennoch um einen steuerpflichtigen Erwerb handelte.
Die Klage wurde abgewiesen, die Kosten dem Kläger auferlegt, und die Revision wurde zugelassen.
I. Einleitung
II. Tatbestand
III. Gründe der Entscheidung
IV. Fazit und Ausblick
Ermittlung der Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer wird in Deutschland nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) berechnet. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Hauptfaktoren ab:
Berechnungsschritte:
Beispiel:
Ein Ehegatte erbt ein Vermögen im Wert von 500.000 €. Der persönliche Freibetrag beträgt 500.000 €.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.