FG Düsseldorf 4 K 3410/18 Erb, Urteil vom 11.11.2020 – schenkweise Übertragung Geschäftsanteile an der GmbH – Option zur Vollverschonung
Die Klage wurde abgewiesen, da die Voraussetzungen für eine Änderung des Schenkungsteuerbescheids nicht gegeben waren.
Der Kläger hatte Geschäftsanteile an einer GmbH und einen Anteil an einer OHG schenkweise übertragen und die Schenkungsteuererklärung abgegeben.
Das Finanzamt hatte die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 1 ErbStG gewährt, aber den Vorbehalt der Nachprüfung aufrechterhalten.
Später wurde das ErbStG als verfassungswidrig erklärt, und der Gesetzgeber musste eine Neuregelung schaffen.
Die Steuerfestsetzung wurde jedoch vorläufig aufrechterhalten.
Der Kläger beantragte eine Änderung der Steuerfestsetzung nach § 13a Abs. 8 ErbStG a.F., aber das Finanzamt lehnte dies ab.
Das Gericht entschied, dass die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen war und die Steuerfestsetzung nicht mehr vorläufig war, daher war eine Änderung nicht möglich.
Das Gericht wies auch Einwände des Klägers bezüglich der Einspruchsentscheidung und der Vorläufigkeitsvermerke zurück.
I. Hintergrund
II. Zusammenfassung RA und Notar Krau
III. Tatbestand FG Düsseldorf 4 K 3410/18 Erb
IV. Entscheidung FG Düsseldorf 4 K 3410/18 Erb
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.