FG Hamburg 3 K 77/17, Urteil vom 12.06.2018 – Kostenübernahme für gemeinsame Luxusreise freigebige Zuwendung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Die Entscheidung FG Hamburg 3 K 77/17 betrifft die Frage, ob die Mitnahme auf eine Luxus-Kreuzfahrt und die Kostenübernahme für Anreise, Flüge, Ausflüge und Verpflegung als Schenkung steuerpflichtig sind.
Das Finanzamt hatte dies angenommen, aber das Gericht urteilte, dass keine freigebige Zuwendung im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes vorliegt.
Es wurde festgestellt, dass die Mitnahme aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter keine Vermögensverschiebung verursacht hat und dass keine Bereicherung der Empfängerin stattgefunden hat.
Das Gericht argumentierte auch, dass es sich um gemeinsamen Konsum handelt und die besonderen Umstände des Falls keine Bereicherung begründen.
Daher wurde der Schenkungsteuerbescheid aufgehoben.
I. Einleitung
A. Hintergrund des Falls
B. Fragestellung
II. Zusammenfassung der Entscheidung
A. Steuerpflicht der Mitnahme auf Luxus-Kreuzfahrt und Kostenübernahme
B. Finanzamt vs. Gerichtsurteil
C. Begründung des Gerichtsurteils
D. Aufhebung des Schenkungsteuerbescheids
III. Zum Entscheidungstext
A. Definition von Kostenübernahme
B. Rechtliche und tatsächliche Freiverfügbarkeit des Forderungsrechts
C. Freigebige Zuwendung im Valutaverhältnis
D. Wertersatzanspruch gegenüber Dritten
E. Tatbestand des FG Hamburg 3 K 77/17
IV. Sachverhalt
A. Reiseverlauf und Buchung
B. Kosten der Luxuskreuzfahrt
C. Kostenübernahme durch den Kläger
D. Finanzamt-Anfrage und Schenkungsteuererklärung
E. Schenkungsteuerbescheid und Einspruch
V. Einspruchsentscheidung und Klage
A. Einspruchsgründe des Klägers
B. Entscheidung des Finanzamts
C. Klage des Klägers
VI. Begründung der Entscheidung
A. Zuwendungsgegenstand und Bereicherung
B. Vermögensverschiebung
C. Gemeinsamer Konsum
D. Besonderheiten des Streitfalls
VII. Schlussfolgerung und Urteil
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.