FG Hessen 1 K 1809/04 – abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen – Urteil verkündet am 03.04.2007
Das Finanzgericht Hessen entschied am 3. April 2007 in einem Rechtsstreit über die Höhe der Erbschaftssteuer.
Der Kläger, ein testamentarischer Miterbe, forderte eine Abweichung der Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen.
Das Gericht wies die Klage ab, da der Erwerb des Klägers nach dem Erblasser festgestellt wurde und der Wert des Wertpapierdepots zum Todestag des Erblassers maßgeblich ist.
Eine Abweichung vom Stichtagsprinzip aus Billigkeitsgründen wurde abgelehnt, da keine persönliche oder sachliche Unbilligkeit vorlag.
Die Klage wurde abgewiesen, und es wurden keine Gründe für eine Revision erkannt.
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.