FG Hessen 1 K 1809/04 – abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

Juni 6, 2022

FG Hessen 1 K 1809/04 – abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen – Urteil verkündet am 03.04.2007

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht Hessen entschied am 3. April 2007 in einem Rechtsstreit über die Höhe der Erbschaftssteuer.

Der Kläger, ein testamentarischer Miterbe, forderte eine Abweichung der Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen.

Das Gericht wies die Klage ab, da der Erwerb des Klägers nach dem Erblasser festgestellt wurde und der Wert des Wertpapierdepots zum Todestag des Erblassers maßgeblich ist.

Eine Abweichung vom Stichtagsprinzip aus Billigkeitsgründen wurde abgelehnt, da keine persönliche oder sachliche Unbilligkeit vorlag.

Die Klage wurde abgewiesen, und es wurden keine Gründe für eine Revision erkannt.

Inhaltsverzeichnis

FG Hessen 1 K 1809/04 – abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Rechtsstreits
    • Klage des testamentarischen Miterben
    • Ablehnung des Klagebegehrens durch das Finanzgericht Hessen
  2. Tatbestand
    • Sachverhalt des Rechtsstreits
    • Wertpapierdepot des Erblassers
    • Einspruch des Klägers gegen den Steuerbescheid
    • Ablehnung eines Antrags auf abweichende Steuerfestsetzung
  3. Entscheidungsgründe
    • Begründung der Abweisung der Klage
    • Rechtliche Bewertung des Erwerbs nach dem Erblasser
    • Anwendung des Stichtagsprinzips bei der Wertermittlung des Nachlasses
    • Prüfung auf persönliche und sachliche Unbilligkeit
    • Ermessensentscheidung des Finanzamtes
    • Fehlen außergewöhnlicher Umstände für eine Revision
  4. Fazit
    • Zusammenfassung des Urteils
    • Kostenfolge und Frage der Revision

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

taxes, tax office, tax return

BFH II R 40/21 – Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Oktober 13, 2024
BFH II R 40/21 – Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige ZuwendungRA und Notar KrauSachverhalt:Der Kläge…
angel, figure, statue

OLG Nürnberg 1 W 3353/20 Vergütung eines anwaltlichen Berufsnachlasspflegers

September 29, 2024
OLG Nürnberg 1 W 3353/20 Vergütung eines anwaltlichen NachlasspflegerZusammenfassung RA und Notar KrauSachverhalt:Das Nachlassgericht…
paragraph, law, symbol

Urteil VGH Baden-Württemberg 25.04.2024 – 2 S 1900/23 Erbengemeinschaft Beitragsschuldner für Erschließungsbeiträge

September 24, 2024
Urteil VGH Baden-Württemberg 25.04.2024 – 2 S 1900/23 Erbengemeinschaft Beitragsschuldner für ErschließungsbeiträgeZusammenfassung RA und …