FG Hessen 19.09.2018 – 1 K 1905/15 Schenkungsteuerbescheid
RA und Notar Krau
Das Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 19. September 2018 (Az. 1 K 1905/15) hebt den Schenkungsteuerbescheid vom 2. Dezember 2013 und die Einspruchsentscheidung vom 16. September 2015 auf.
Der Kläger, Begünstigter eines nach englischem Recht gegründeten Trusts, hatte Aktien und Bargeld erhalten, nachdem der Trust aufgelöst wurde.
Die Streitfrage war, wann die Schenkungsteuerpflicht entstand: beim Beschluss zur Auflösung des Trusts im Dezember 2006 oder bei der tatsächlichen Auszahlung im Januar 2009.
Das Gericht entschied, dass die Steuerpflicht erst mit der tatsächlichen Vermögensübertragung im Januar 2009 entstand,
da der Kläger erst zu diesem Zeitpunkt frei über das Vermögen verfügen konnte. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger jedoch keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, wodurch keine unbeschränkte Steuerpflicht bestand.
Die Begründung stützt sich darauf, dass eine Schenkung steuerrechtlich erst mit dem rechtlichen Eigentumserwerb vollzogen ist, was im Fall des Klägers erst mit der tatsächlichen Übertragung der Trustanteile im Jahr 2009 erfolgte.
Die Argumentation des Finanzamts, dass der Kläger bereits mit dem Auflösungsbeschluss ein Forderungsrecht erlangt habe, das die Steuerpflicht auslöse, wurde zurückgewiesen.
Das Gericht hob hervor, dass die Trustverwalter bis zur tatsächlichen Vermögensauskehrung die Kontrolle über das Trustvermögen behielten und der Kläger bis dahin keinen rechtlichen Zugriff hatte.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Kläger aufgrund des fehlenden Wohnsitzes in Deutschland zum Zeitpunkt des Vermögenserwerbs keine Schenkungsteuer zahlen muss.
Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beklagten auferlegt, und die Revision wurde zugelassen,
da die Frage des Zeitpunktes der Steuerentstehung bei Auflösung eines ausländischen Trusts bisher nicht höchstrichterlich geklärt war.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.