FG Kassel 1 K 1131/08

Juni 18, 2022

FG Kassel 1 K 1131/08, Urteil vom 18.05.2009 – nicht vollständig ausgeschöpfter Betriebsvermögensfreibetrag § 13a Abs. 1  ErbStG

Zusammenfassung von RA und Notar Krau:

Die Klage betrifft die Frage, ob der Betriebsvermögensfreibetrag nach § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) auch dann vollständig verbraucht ist, wenn er bei einem Vorerwerb nicht voll ausgeschöpft wurde und innerhalb von zehn Jahren erneut ein begünstigter Erwerb stattfindet.

Die Klägerin hatte einen Anteil an einer GmbH geerbt und zuvor bereits einen Anteil an derselben Gesellschaft geschenkt bekommen, wobei der Betriebsvermögensfreibetrag in Anspruch genommen wurde.

Das Finanzamt hatte den Freibetrag nicht erneut gewährt, da er bereits innerhalb der letzten zehn Jahre genutzt wurde.

Die Klägerin argumentiert, dass der Gesetzestext keine klaren Anhaltspunkte für eine solche Auslegung liefere und eine Gleichbehandlung mit den persönlichen Freibeträgen aus § 13 und § 16 ErbStG erforderlich sei.

Sie beantragt eine Herabsetzung der Erbschaftsteuer oder zumindest eine Steuerminderung aus Billigkeitsgründen nach § 163 der Abgabenordnung.

Das Finanzgericht Kassel entschied, dass der Betriebsvermögensfreibetrag gemäß § 13a ErbStG auch bei teilweiser Inanspruchnahme bei einem Vorerwerb vollständig verbraucht ist.

Die Mehrheit in der Literatur und die Gesetzesbegründung unterstützen diese Auslegung.

FG Kassel 1 K 1131/08

Eine Gleichbehandlung mit den persönlichen Freibeträgen sei nicht zwingend erforderlich, da es sich um unterschiedliche Vorschriften handele.

Das Gericht wies die Klage daher ab und erkannte keine Verletzung der Rechte der Klägerin.

Die Frage der vollständigen Ausschöpfung des Betriebsvermögensfreibetrags bei teilweiser Inanspruchnahme ist rechtlich umstritten, aber das Finanzgericht Kassel entschied zu Gunsten der Auffassung, dass der Freibetrag in diesem Fall als verbraucht gilt.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Sachverhalt

  • 2.1 Hintergrund und Streitfrage
  • 2.2 Vorerwerb und Schenkung
  • 2.3 Steuerfestsetzung und Einspruch

3. Rechtliche Fragestellung

  • 3.1 Auslegung des § 13a ErbStG
  • 3.2 Streitpunkt: Verbrauch des Freibetrags bei teilweiser Inanspruchnahme
  • 3.3 Gleichbehandlung mit persönlichen Freibeträgen

4. Entscheidung des Finanzgerichts Kassel

  • 4.1 Urteil und Begründung
  • 4.2 Bestätigung der vorherrschenden Auffassung
  • 4.3 Abweisung der Klage

5. Fazit und Schlussbetrachtung

  • 5.1 Zusammenfassung der Entscheidung
  • 5.2 Relevanz der rechtlichen Fragestellung
  • 5.3 Ausblick auf mögliche weitere Entwicklungen
RA und Notar Krau

Schlagworte

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