FG Mecklenburg-Vorpommern 3 K 233/14 –

Juni 4, 2022

FG Mecklenburg-Vorpommern 3 K 233/14

Finanzierung Wohneigentum Elternteil durch Abkömmling schmälert nicht Erbe

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Die Klägerin finanzierte den Kauf von drei Eigentumswohnungen für ihre Mutter.

Die Mutter wurde Eigentümerin der Wohnungen, die Klägerin zahlte die Darlehensraten und Zinsen.

Nach dem Tod der Mutter erbte die Klägerin die Wohnungen.

Streitpunkt:

Die Klägerin wollte die Zinszahlungen als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer absetzen.

FG Mecklenburg-Vorpommern 3 K 233/14

Entscheidung:

Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen.

Die Zinszahlungen sind nicht absetzbar, da sie keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) sind.

Gründe:

  • Die Darlehensverbindlichkeiten wurden von der Klägerin und nicht von der Erblasserin eingegangen.
  • Es gab keine rechtliche Verpflichtung der Erblasserin, die Zinsen zu erstatten.
  • Die Finanzierung der Wohnungen war eine Schenkung der Klägerin an die Erblasserin.
  • Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG oder § 13c ErbStG liegen nicht vor.

Revision:

Die Revision wurde zugelassen.

FG Mecklenburg-Vorpommern 3 K 233/14

Die Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch einen Abkömmling schmälert beim Erwerb von Todes wegen

weder die Bereichung des Abkömmlings noch handelt es sich hierbei um einen steuerfreien Rückfall

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Inhaltsverzeichnis

Tatbestand

Gründe

  1. Bereicherung der Klägerin 1.1. Keine Werterhöhung der Grundstücke 1.2. Keine wirtschaftliche Eigentümerstellung der Klägerin
  2. Keine Nachlassverbindlichkeiten 2.1. Keine Verbindlichkeiten der Erblasserin 2.2. Keine Kosten der Abwicklung des Nachlasses
  3. Keine Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 10 ErbStG
  4. Verspätete Ausübung des Wahlrechts nach Art. 3 ErbStRG
  5. Kostenentscheidung
  6. Zulassung der Revision
  7. Streitwertfestsetzung

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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