FG Mecklenburg-Vorpommern 3 K 233/14
Finanzierung Wohneigentum Elternteil durch Abkömmling schmälert nicht Erbe
Sachverhalt:
Die Klägerin finanzierte den Kauf von drei Eigentumswohnungen für ihre Mutter.
Die Mutter wurde Eigentümerin der Wohnungen, die Klägerin zahlte die Darlehensraten und Zinsen.
Nach dem Tod der Mutter erbte die Klägerin die Wohnungen.
Streitpunkt:
Die Klägerin wollte die Zinszahlungen als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer absetzen.
Entscheidung:
Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen.
Die Zinszahlungen sind nicht absetzbar, da sie keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) sind.
Gründe:
Revision:
Die Revision wurde zugelassen.
Die Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch einen Abkömmling schmälert beim Erwerb von Todes wegen
weder die Bereichung des Abkömmlings noch handelt es sich hierbei um einen steuerfreien Rückfall
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Gründe
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.