FG München 4 K 1028/18

Juni 12, 2022

FG München 4 K 1028/18

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Finanzgericht München wies die Klage eines Erben ab, der eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen beantragte.

Die Ablehnung des Antrags durch das Finanzamt wurde als ermessensfehlerfrei bestätigt.

Hintergrund:

  • Die Erblasserin verstarb, bevor die Eigentumsübertragung einer Eigentumswohnung, die sie als Familienheim nutzen wollte, im Grundbuch eingetragen wurde.
  • Aufgrund dieser fehlenden Eintragung wurde die Steuerbefreiung für das Familienheim gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG nicht gewährt.
  • Der Erbe beantragte daraufhin eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen, was jedoch abgelehnt wurde.

Rechtliche Erwägungen:

  • Das Gericht betonte die zivilrechtliche Prägung des Erbschaftsteuerrechts und stellte fest, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim das zivilrechtliche Eigentum des Erblassers voraussetzt.
  • Wirtschaftliches Eigentum allein reicht nicht aus, um die Steuerbefreiung zu erlangen.
  • Eine Billigkeitsmaßnahme kann nicht dazu dienen, die gesetzliche Regelung zu umgehen.
  • Der Gesetzgeber hat bewusst entschieden, die Steuerbefreiung an das zivilrechtliche Eigentum zu knüpfen.
  • Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen würde diese gesetzgeberische Entscheidung untergraben.

FG München 4 K 1028/18

Entscheidung:

  • Die Klage wurde abgewiesen, da die Ablehnung des Billigkeitsantrags durch das Finanzamt rechtmäßig war.
  • Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Fazit:

Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Voraussetzungen für Steuerbefreiungen im Erbschaftsteuerrecht strikt ausgelegt werden. Eine Billigkeitsmaßnahme kann nicht dazu genutzt werden, gesetzliche Regelungen zu umgehen, selbst wenn dies im Einzelfall zu einer Härte führt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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