FG München 4 K 1131/07
erbschaftsteuerrechtliche Berücksichtigung einer latenten Einkommensteuerbelastung auf vererbte Zinsansprüche
Sachverhalt:
Der Kläger erbte von seinem Bruder Wertpapiere, auf die zum Todeszeitpunkt noch nicht fällige Zinsansprüche entfielen.
Diese Zinsen wurden in der Erbschaftsteuererklärung des Klägers als Nachlassverbindlichkeit in Höhe der darauf entfallenden Einkommensteuer geltend gemacht.
Das Finanzamt erkannte diese latente Einkommensteuerbelastung jedoch nicht als Nachlassverbindlichkeit an.
Streitpunkt:
Der Streitpunkt war die erbschaftsteuerrechtliche Berücksichtigung der latenten Einkommensteuerbelastung auf die vererbten Zinsansprüche.
Entscheidung des Gerichts:
Das Finanzgericht München wies die Klage ab.
Die latente Einkommensteuerbelastung auf die erworbenen Zinsansprüche wurde nicht als Nachlassverbindlichkeit anerkannt.
Begründung:
Bereicherungsprinzip und Stichtagsprinzip:
Latente Einkommensteuer:
Wegfall des § 35 EStG a.F.:
Keine Nachlassverbindlichkeit:
Keine Verfassungsverstöße:
Revision:
Das Gericht ließ die Revision zu, da die Rechtsfrage nach Abschaffung des § 35 EStG a.F. einer Klärung durch den BFH bedarf.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.