FG Münster 3 K 653/17 F
gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer
Urteil vom 30.08.2018
I. Tatbestand
II. Gründe
A. Rechtsgrundlagen
B. Feststellung des Erbbaugrundstückswerts
C. Berücksichtigung des Erbbauzinses
D. Kostenentscheidung
E. Zulassung der Revision
Sachverhalt:
Die Eltern des Klägers schenkten ihm ihre Anteile an einem mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstück.
Auf dem Grundstück befanden sich drei Wohn- und Geschäftshäuser.
Das Erbbaurecht war in Wohnungserbbaurechte aufgeteilt.
Das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert für Zwecke der Schenkungsteuer fest, wobei es den Wert jeder einzelnen Wohnungseinheit ermittelte.
Der Kläger machte geltend, dass der Wert des gesamten Erbbaugrundstücks hätte ermittelt werden müssen.
Das FG Münster gab der Klage statt.
Das Finanzamt hätte den Wert des gesamten Erbbaugrundstücks feststellen müssen.
Begründung:
Das FG Münster führte aus, dass bei der Schenkung von Grundbesitz die wirtschaftliche Einheit zu bewerten ist.
Im Streitfall war die wirtschaftliche Einheit das gesamte Erbbaugrundstück und nicht die einzelnen Wohnungseinheiten.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt den Wert des gesamten Erbbaugrundstücks hätte feststellen müssen.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei der Bewertung von Grundbesitz für schenkungsteuerliche Zwecke die wirtschaftliche Einheit maßgeblich ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.