FG Münster 7 K 2304/14 AO – Unentgeltliche Zuwendung

Juni 20, 2022

FG Münster 7 K 2304/14 AO – Unentgeltliche Zuwendung

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Übernahme von Hausfinanzierungskosten durch einen Ehegatten für ein im Alleineigentum des anderen Ehegatten

stehendes Familienheim keine unentgeltliche Zuwendung im Sinne des § 278 Abs. 2 AO darstellt, wenn der nicht erwerbstätige Ehegatte den Haushalt führt.

Hintergrund:

  • Die Klägerin und ihr Ehemann wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
  • Die Klägerin erzielte keine eigenen Einkünfte, während ihr Ehemann Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nichtselbständiger Arbeit hatte.
  • Das Paar bewohnte ein Einfamilienhaus, das im Alleineigentum der Klägerin stand.
  • Das Finanzamt minderte die Vollstreckungsbeschränkung der Klägerin für rückständige Einkommensteuern ihres Ehemannes, da es davon ausging, dass er die Hauskosten durch unentgeltliche Zuwendungen an die Klägerin getragen hatte.
  • Die Klägerin legte Einspruch ein und argumentierte, dass die Zahlungen ihres Ehemannes keine unentgeltlichen Zuwendungen seien, da sie ihren Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft durch die Haushaltsführung leiste.

Entscheidungsgründe:

FG Münster 7 K 2304/14 AO – Unentgeltliche Zuwendung

  • Unentgeltliche Zuwendung: Das Gericht definierte eine Zuwendung als Übertragung von Vermögensgegenständen, die einen Wechsel in der dinglichen Zurechnung auslöst. Eine Zuwendung ist unentgeltlich, wenn sie ohne Gegenleistung oder ohne marktübliche Gegenleistung erfolgt.
  • Ehebedingte Zuwendungen: Unbenannte ehebedingte Zuwendungen sind grundsätzlich als unentgeltliche Zuwendungen anzusehen, es sei denn, es liegt eine konkrete Gegenleistung vor.
  • Haushaltsführung als Gegenleistung: Das Gericht folgte der Rechtsprechung, wonach die Haushaltsführung eines Ehegatten als Gegenleistung für die Übernahme von Hauskosten durch den anderen Ehegatten angesehen werden kann.
  • Anwendbarkeit auf Alleineigentum: Die Grundsätze gelten auch, wenn das Haus im Alleineigentum eines Ehegatten steht, da auch hier die Haushaltsführung als Gegenleistung für die Zahlungen des anderen Ehegatten anzusehen ist.
  • Keine unentgeltliche Zuwendung im Streitfall: Da die Klägerin den Haushalt führte und keine eigenen Einkünfte erzielte, stellte die Übernahme der Hauskosten durch ihren Ehemann keine unentgeltliche Zuwendung dar.

Tenor:

FG Münster 7 K 2304/14 AO – Unentgeltliche Zuwendung

  • Der Ergänzungsbescheid wurde dahingehend geändert, dass die Einschränkung der Vollstreckungsbeschränkung vermindert wurde.
  • Die Kosten des Verfahrens wurden zu 85% dem Beklagten und zu 15% der Klägerin auferlegt.
  • Die Revision wurde zugelassen.

Fazit:

  • Das Urteil stellt klar, dass die Haushaltsführung eines Ehegatten als Gegenleistung für die Übernahme von Hauskosten durch den anderen Ehegatten angesehen werden kann, auch wenn das Haus im Alleineigentum eines Ehegatten steht.
  • Dies hat Auswirkungen auf die Anwendung des § 278 Abs. 2 AO und kann in ähnlichen Fällen relevant sein.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag

Sozialhilfe – Vermögenseinsatz – Bestattungsvorsorgevertrag

Juli 13, 2025
Sozialhilfe – Vermögenseinsatz – BestattungsvorsorgevertragBSG, Urteil vom 18.03.2008 – B 8/9b SO 9/06 RRA und Notar KrauSozialhilfe und…
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten 

Sozialhilfe – Übernahme von Bestattungskosten 

Juli 13, 2025
Sozialhilfe – Übernahme von Bestattungskosten RA und Notar KrauWenn der Tod kommt und das Geld nicht reicht: Was das Sozialgericht Karl…
Verzicht auf Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs bei Privatinsolvenz

Verzicht auf Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs bei Privatinsolvenz

Juli 13, 2025
Verzicht auf Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs bei PrivatinsolvenzVorinstanzen:AG Tübingen, Entscheidung vom 19.11.2007 – II 1 IK 1…