FG Nürnberg 4 K 571/16 – Wegfall des Verschonungsabschlags

Juni 21, 2022

FG Nürnberg 4 K 571/16 – Wegfall des Verschonungsabschlags

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft als Betriebsaufgabe

im Sinne des § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ErbStG gilt und somit zum (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlags führt.

Hintergrund:

  • Der Kläger erbte Anteile an einer Personengesellschaft.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft wurde Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Das Finanzamt gewährte den Verschonungsabschlag nur anteilig für die Zeit bis zur Insolvenzeröffnung.
  • Der Kläger klagte, da er den Verschonungsabschlag zeitlich bis zu einer späteren Veräußerung der Geschäftsanteile in voller Höhe gewährt haben wollte.

Entscheidung des Gerichts:

FG Nürnberg 4 K 571/16 – Wegfall des Verschonungsabschlags

  • Das Finanzgericht Nürnberg wies die Klage ab.
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Betriebsaufgabe: Das Gericht entschied, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft eine Betriebsaufgabe im Sinne des § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ErbStG darstellt.
  • Zeitpunkt des Nachsteuerfalls: Maßgeblicher Zeitpunkt für die zeitliche Abgrenzung des Verschonungsabschlags ist der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Begründung:
    • Das Gericht stützte sich auf die damalige Rechtsprechung des BFH und die Auffassung, dass die Insolvenz zur Auflösung der Gesellschaft führt.
    • Der Zweck der Betriebsfortführung sei in solchen Fällen obsolet.
    • Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stelle einen Verstoß gegen die Behaltensregelungen dar, da die Betriebsaufgabe bereits zu diesem Zeitpunkt in die Wege geleitet wurde.
    • Die Handlungen des Insolvenzverwalters seien dem Erwerber zuzurechnen.
    • Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens habe der Kläger keine Entscheidungsbefugnis mehr über die Führung des Unternehmens gehabt.
    • Die Gewährung der Steuerbefreiung setze jedoch die Fortführung des erworbenen Vermögens in der Hand des Erwerbers voraus.

Revision:

FG Nürnberg 4 K 571/16 – Wegfall des Verschonungsabschlags

  • Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.

Achtung:

  • Dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzhof aufgehoben. Der BFH entschied, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft nicht per se eine Betriebsaufgabe darstellt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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